Förderung GEAK Plus
GEAK-Expertinnen und GEAK-Experten sind gefragter denn je. Informieren Sie sich am besten noch heute zur Förderung von GEAK-Plus-Beratungen und zur Anmeldung als GEAK-Expertin oder -Experte bei der energieberatungAARGAU.
GEAK-Expertinnen und -Experten sind gefragter denn je: Sie verfügen über die notwendige Expertise, auf die es bei der Energieanalyse und -beratung für die energetische Sanierung von Gebäuden ankommt. Sind Sie aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung als GEAK-Expertin oder GEAK-Experte zertifiziert und suchen Informationen zur Förderung von GEAK-Plus-Beratungen im Kanton Aargau? Dann sind Sie auf dieser Seite der energieberatungAARGAU genau richtig.
Sie sind als GEAK-Expertin oder GEAK-Experte berechtigt Fördergelder zu beantragen, wenn Sie einen gültigen Zertifizierungsvertrag mit der EnDK, vertreten durch die GEAK-Zertifizierungsstelle, vorweisen können. Sie können damit Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden kostengünstig einen GEAK Plus anbieten.
Gut zu wissen: Der Förderbetrag des Kantons für einen GEAK Plus wird direkt an die GEAK-Expertin, den GEAK-Experten ausbezahlt.
Bedingungen für die Förderung
- Kostengutsprache für Förderung vor Erstellung des GEAK Plus.
- Das betreffende Gebäude ist älter als 15 Jahre.
- Der Bericht wird dem Leistungsempfänger erläutert.
- Der GEAK Plus muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Kostengutsprache erstellt und abgerechnet werden.
- Der GEAK Plus erfüllt die Anforderungen gemäss Pflichtenheft des Vereins GEAK (siehe unten unter „Mehr zum Thema") und bietet Kunden auch dann einen Mehrwert, wenn der GEAK Plus für das Beantragen von Fördergeldern im Rahmen des Gebäudeprogrammes dient.