Kernkraft
Die geografische Lage, das vorhandene Know-how zur Herstellung von Grosskomponenten für die Stromproduktion und die bereits reichlich vorhandene Infrastruktur haben dazu beigetragen, dass der Aargau Standortkanton für mehrere Nuklearanlagen ist.
Die drei Kernkraftwerke besitzen eine Gesamtleistung von 1'895 Megawatt (MW) und produzieren im Normalbetrieb pro Jahr 14'000 Gigawattstunden (GWh). Zusammen mit der Wasserkraft stammt somit beinahe jede dritte kWh Strom aus dem Kanton Aargau.
Mit der Annahme der ersten Etappe der Energiestrategie 2050 wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten und somit ein schrittweiser Ausstieg aus der Kernenergie eingeleitet. Der Kanton Aargau steht hinter der Energiestrategie 2050: Die bestehenden Kernkraftwerke dürfen in Betrieb bleiben, solange sie sicher sind. Sie dürfen nach ihrer Abschaltung aber nicht ersetzt werden. Über den sicherheitstechnischen Zustand der Anlagen entscheidet dabei das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) als für die nukleare Sicherheit zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes.
Die Kompensation der Elektrizität aus Kernenergieanlagen soll durch verstärkte Energieeffizienz und Steigerung der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energieträgern sichergestellt werden. Die Schweiz kann so die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien resp. Kernbrennstoffen reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken.
Damit auch die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet ist, müssen zum Beispiel die erneuerbaren Energien sinnvoll in die Netzinfrastruktur integriert werden. Die im Kanton Aargau ansässigen Unternehmen im Bereich der Energietechnologie können in der Entwicklung und Implementierung entsprechender Lösungen eine führende Rolle übernehmen und lokale Wertschöpfung generieren.
Sicherheit und Entsorgung nuklearer Abfälle
Unabhängig von der Restbetriebsdauer der Kernenergieanlagen ist mit der aktuellen und vergangenen Nutzung der Kernenergie unsere Gesellschaft verantwortlich für die sichere Entsorgung der verursachten Abfälle. Oberste und absolute Priorität bei der Wahl des Standorts für ein Tiefenlager hat die Sicherheit. Es sollen keine politischen, sondern allein Aspekte der Geologie und der Betriebssicherheit ausschlaggebend sein. Das ENSI übernimmt auch hier die wissenschaftliche Begleitung und die Begutachtung der erdwissenschaftlichen Untersuchungen im Hinblick auf die Endlagerung der radioaktiven Abfälle.