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Förderung

Förderung von Massnahmen

Ob bei einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Dienstleistungsgebäude – eine Investition in Energieeffizienz zahlt sich aus! Sie profitieren von attraktiven Fördergeldern, senken langfristig Ihre Energiekosten und tragen aktiv zum Klimaschutz bei.

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt bauliche Massnahmen finanziell, die den Energieverbrauch senken. Gefördert werden insbesondere Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Dieses Förderprogramm wird durch die CO2-Abgabe auf fossile Energieträger und Beiträge des Kantons finanziert. Um von den Förderungen zu profitieren, ist es erforderlich, das Gesuch vor Baubeginn einzureichen. Erfassen Sie das Gesuch im Gesuchsportal unter www.dasgebaeudeprogramm.ch(öffnet in einem neuen Fenster)

Beachten Sie die spezifiischen Förderbedingungen (in der Förderübersicht der jeweiligen Fördermassnahme) und die allgemeinen Förderbedingungen:

Allgemeine Förderbedingungen (PDF, 3 Seiten, 55 KB)

Kontakt für allgemeine Fragen:
energieberatungAARGAU
Telefon: 062 835 45 40
E-Mail: energieberatung@ag.ch

Gebäudehülle

Die Gebäudehülle ist die äussere Schicht eines Gebäudes und beeinflusst den Heizenergiebedarf entscheidend. Durch eine optimale Dämmung von Fassaden, Dächern und Böden gegen Erdreich oder unbeheizte Bereiche sowie den Ersatz alter Fenster kann der Energieverbrauch erheblich gesenkt werden – ein Gewinn für das Klima, den Wohnkomfort und die Energiekosten.

Massnahmen gemäss Förderübersicht Gebäudehülle (PDF, 4 Seiten, 596 KB)

Minergie

Minergie ist seit 1998 ein Schweizer Qualitätslabel / Baustandard für neue und modernisierte Gebäude. Zentrale Punkte des Minergie-Programms sind eine gut gedämmte Gebäudehülle, eine hocheffiziente und erneuerbare Energieversorgung sowie eine kontrollierte Lüftung. Somit zeichnen sich Minergie-Bauten durch einen sehr geringen Energiebedarf aus.

Massnahmen gemäss Förderübersicht Minergie (PDF, 4 Seiten, 552 KB)

Holzheizungen

Eine Holzheizung ist ein Heizsystem, das Holz als Brennstoff verwendet. Zu den Vorteilen einer Holzheizung gehört, dass Holz eine erneuerbare Energiequelle ist, sofern es verantwortungsvoll bewirtschaftet wird. Zudem ist eine Holzheizung CO2-neutral, da das beim Verbrennen freigesetzte CO2 dem während des Baumwachstums aufgenommenen CO2 entspricht. Oft ist Holz als Brennstoff günstiger als fossile Brennstoffe, besonders in waldreichen Regionen, was zu Kostenersparnissen führen kann. Eine Holzheizung macht auch unabhängiger von fossilen Brennstoffen und deren Preisschwankungen. Moderne Holzheizungen sind durch neue Technologien sehr effizient und umweltfreundlich.

Massnahmen gemäss Förderübersicht Holzheizungen (PDF, 3 Seiten, 508 KB)

Wärmepumpen

Wärmepumpen sind moderne, energieeffiziente Heizsysteme, die Wärme aus der Umgebung (Luft, Wasser oder Erde) aufnehmen und in ein Gebäude leiten. Sie funktionieren ähnlich wie ein Kühlschrank, jedoch umgekehrt: Sie entziehen der Umgebung Wärme und geben diese in das Gebäude ab. Wärmepumpen bieten zahlreiche Vorteile: Sie nutzen erneuerbare Energien und tragen so zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Zudem sind sie sehr effizient, da sie mehr Wärme liefern, als sie an elektrischer Energie verbrauchen. Langfristig senken sie die Heizkosten und sind eine nachhaltige Alternative zu fossilen Brennstoffen.

Massnahmen gemäss Förderübersicht Wärmepumpen (PDF, 4 Seiten, 603 KB)

Solarkollektoren

Die Nutzung der Sonnenenergie ist etabliert und hat sich bewährt – sei es zur Erwärmung von Warmwasser oder zur Stromproduktion. Unter Einhaltung von gestalterischen Vorgaben sind Solaranlagen lediglich meldepflichtig. Ansonsten wird eine Baubewilligung benötigt.

Massnahmen gemäss Förderübersicht Solarkollektoren (PDF, 3 Seiten, 558 KB)

Ersatz dezentrale Elektroheizungen

Elektroheizungen haben einen sehr hohen Energieverbrauch und sind unwirtschaftlich. Der Kanton Aargau fördert deswegen den Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen.

Massnahmen gemäss Förderübersicht Ersatz Elektroheizungen (PDF, 3 Seiten, 556 KB)

Wärmenetze

Wärmenetze, auch als Fernwärme- oder Nahwärmesysteme bekannt, sind zentrale Infrastruktursysteme, die Wärme effizient über Rohrleitungen an mehrere Gebäude oder ganze Stadtteile liefern. Die Wärme wird in einem Heizwerk erzeugt, das oft mit erneuerbaren Energien oder Wärme-Kraft-Kopplung betrieben wird. Diese Energie wird dann über wärmegedämmte Rohrleitungen als heisses Wasser oder Dampf zu den Verbrauchern transportiert. Wärmenetze bieten den Vorteil, dass sie die Produktion von Wärme an einem zentralen Ort bündeln und so eine hohe Effizienz sowie eine Reduzierung von CO2-Emissionen ermöglichen. Sie sind besonders geeignet für dicht besiedelte Gebiete und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung.

Massnahmen gemäss Förderübersicht Wärmenetze (PDF, 4 Seiten, 554 KB)

Grossflächige Photovoltaikanlagen

Der Regierungsrat hat für den Zeitraum 2022 bis 2025 einen Verpflichtungskredit für die Umsetzung der ersten Schritte der kantonalen Solaroffensive beschlossen. 700'000 Franken stehen für den Ausbau grossflächiger Photovoltaik-Anlagen (ab ca. 100 Kilowatt-Peak) zur Verfügung. Diese Gelder sollen genutzt werden, um einzeln geprüfte grossflächige Photovoltaikanlagen finanziell zu unterstützen. Die Projekte solle ausgewertet werden und Erkenntnisse daraus gezogen werden.

Mit kantonalen Beiträgen soll grossflächigen PV-Anlagen an und auf Gebäuden sowie Infrastrukturanlagen zur Wirtschaftlichkeit verholfen werden. Der Kanton finanziert keine vollständige PV-Anlage, sondern übernimmt die Differenz der Anlagekosten bis zur Wirtschaftlichkeit. Damit sollen PV-Anlagen gefördert werden, die Strom ins Netz einspeisen und nicht auf den Eigenverbrauch optimiert sind. Im Vordergrund stehen dabei die möglichst vollständige Nutzung von grossflächigen geeigneten Dächern und Beiträge an die Winterstromproduktion.

Um einen kantonalen Beitrag zu beantragen, müssen die Kosten der PV-Anlage transparent dargelegt (u. a. Einreichen von mindesten zwei Offerten) und die Differenz zur Wirtschaftlichkeit aufgezeigt werden. Allfällige Förderbeiträge werden nach Einreichung der Projektabrechnung ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Förderbeitrag.

Haben Sie Fragen oder verfügen Sie über ein passendes Vorhaben? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. 

Massnahmen gemäss Faktenblatt Förderung grossflächige PV-Anlagen (PDF, 2 Seiten, 213 KB)