Gesetzliche Grundlagen zur Fischerei
Die rechtlichen Grundlagen der fischereilichen Praxis im Kanton Aargau sind das Aargauische Fischereigesetz sowie die Aargauische Fischereiverordung.
Seit dem 1. Juli 2013 ist die kantonale Fischereigesetzgebung in Kraft. Das Fischereigesetz von 1862 und die Fischereiverordnung von 1977 wurden grundlegend überarbeitet.
In erster Linie wurde die Aufteilung zwischen Gesetz und Verordnung modernisiert. Das Gesetzeswerk ist nun logisch aufgebaut und der Text entspricht dem heutigen Sprachgebrauch. Wesentliche inhaltliche Änderungen betreffen die Verpachtung der Fischereireviere, die Abgabe von Freiangelkarten und den Arten- und Lebensraumschutz. Die Schonbestimmungen wurden nicht abgeändert.
Schonbestimmungen (PDF, 1 Seite, 318 KB)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bundesgesetz über die Fischerei BGF (923.0)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (923.01)(öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonsebene
- Aargauisches Fischereigesetz AFG (SAR 935.200)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Aargauische Fischereiverordnung AFV (SAR 935.211)(öffnet in einem neuen Fenster)