Bewirtschaftung und Hege der Gewässertiere
In zahlreichen Gewässern ist die natürliche Fortpflanzung und das Aufkommen von Jungfischen eingeschränkt. Fischbesatz, das künstliche Erbrüten und Aussetzen von Fischen, ist fester Bestandteil des Fischerei-Managements.
Jahr für Jahr werden in den Gewässern Fische – vor allem Hechte, Felchen und Forellen – ausgesetzt. Der Erfolg dieser Massnahmen zur Stützung gefährdeter Bestände und Stabilisierung der Fischereierträge wird jedoch selten überprüft. Neuere Untersuchungen zeigen, dass viele Besatzmassnahmen von Misserfolg geprägt sind. Der Kanton Aargau überprüft zurzeit sämtliche Besatzmassnahmen in einer Reihe von Projekten.
Besatzplan
Der Besatzplan stützt sich auf das kantonale Besatzkonzept (PDF, 16 Seiten, 64 KB), welches in Zusammenarbeit mit der kantonalen Fischereikommission erstellt wurde. Fischeinsätze bedürfen einer Bewilligung der Fischereiverwaltung. Der Besatzplan eines Fischereireviers kann unter Zustimmung der kantonalen Behörde jederzeit angepasst werden.
Der Besatzplan basiert auf einer Bewertung der betreffenden Gewässer nach gewässer- und fischökologischen Eigenschaften. Er stellt kein starres Instrument dar, sondern kann laufend an Veränderungen im Bestand, im Lebensraum oder in der Nutzung angepasst werden. Die Bewirtschaftung wird ebenfalls auf die lokalen Gegebenheiten angepasst und sollte nur dort wo nötig durchgeführt werden.
Fischeinsatz
Der Fischeinsatz an Flüssen und am Hallwilersee erfolgt durch die kantonale Fischereiverwaltung in Zusammenarbeit mit den Pächtern oder Privatrevierinhabern. An Bächen nehmen Pächter bzw. Inhaber den Einsatz selber vor. Fischeinsätze müssen dem zuständigen Gebietsfischereiaufseher (PDF, 2 Seiten, 256 KB) vorgängig gemeldet und bis spätestens Mitte Oktober des laufenden Jahres durchgeführt werden.
Wiederansiedlungen von gefährdeten und seltenen Fischen, Krebsen und Muscheln werden von der kantonalen Fischereiverwaltung im Rahmen von Artenschutzprojekten durchgeführt