Wer im Kanton Aargau jagen will, muss im Besitze eines gültigen Jagdpasses sein und die Schiessfertigkeit periodisch nachweisen (Schiessnachweis beziehungsweise Treffsicherheitsnachweis). Jagdgäste, die nicht in Begleitung eines Mitglieds der Jagdgesellschaft jagen, müssen eine Jagdkarte der Jagdgesellschaft mitführen. Jagdkarten stellen die einladenden Jagdgesellschaften aus. Jagdgäste mit gültigen Jagdpässen angrenzender Kantone haben keinen zusätzlichen aargauischen Jagdpass zu beziehen.
Die Jagdpassgebühren richten sich nach den Bestimmungen der kantonalen Jagdverordnung (AJSV).
Jagdfähigkeitsausweise (Prüfungsbestätigungen) der deutschen und österreichischen Bundesländer, des Fürstentum Liechtensteins und der Schweizer Kantone werden generell anerkannt, das heisst dem aargauischen Jagdfähigkeitsausweis gleichgestellt.