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Jagd

Jagdrechtliche Bewilligungen

Die Jagdverwaltung erlässt im Rahmen des Jagdgesetzes und der übrigen jagdrechtlichen Bestimmungen die notwendigen Verfügungen und stellt die erforderlichen jagdrechtlichen Bewilligungen aus.

In Ausnahmesituationen können die Kantone die Verwendung verbotener Hilfsmittel gestatten. Aufgrund der massiven Schadensituation wurde für die Jagd auf Wildschweine der Einsatz künstlicher Lichtquellen (ohne Suchscheinwerfer) erlaubt. Im Rahmen des Massnahmenplans Wildschwein dürfen ab 2019 in Jagdrevieren mit regelmässigem Schwarzwildvorkommen Nachtzielgeräte verwendet werden. Die dazu nötige jagdrechtliche Bewilligung kann bei der Sektion Jagd und Fischerei, die waffenrechtliche bei der Fachstelle SIWAS der Kantonspolizei beantragt werden.

Ebenfalls bewilligungspflichtig sind:

  • die Präparation von geschützten Tierarten
  • das Fangen und Markieren sowie das Aussetzen von Säugetieren und Vögeln

Bewilligungen für die Haltung geschützter und einheimischer Säugetiere und Vögel erteilt der kantonale Veterinärdienst.