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Teilprojekt Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung

Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung: Auftrag und Absichten

Das Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung setzt Massnahmen in fünf Handlungsfeldern um – auf der Basis der Strategie mobilitätAARGAU und abgestimmt auf die weiteren Planungen im regionalen Gesamtverkehrskonzept Ostaargau: Bahn- und Bus, Fuss- und Veloverkehr, Strassennetz und Betrieb, Stadt- und Freiraum, Mobilitätsmanagement.

Mobilität lässt sich nur vernetzt weiterentwickeln – mit Blick auf die regionalen Bedürfnisse. Das Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung präzisiert daher das übergeordnete regionale Gesamtverkehrskonzept Ostaargau. Dieses wiederum basiert auf der kantonalen Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU. So ist zum einen die Gesamtsicht gewährleistet, zum anderen fliessen regionale und lokale Bedürfnisse und Voraussetzungen in die Detailkonzepte ein.

In einem gemeinsamen, mehrjährigen Prozess wird ein Konzept mit aufeinander abgestimmten, zukunftsweisenden Mobilitätsangeboten und -formen definiert. Danach folgen je nach Bedarf Richtplananpassungen, um die nötigen Flächen zu sichern.

Rahmen und Gestaltungsspielraum, welche für den weiteren Prozess die Basis bilden. (© Kanton Aargau, Grafik: ebp)

Die Bevölkerungsprognosen fliessen in die kantonale Strategie ein

Im nächsten Schritt sind weitere räumliche Abstimmungen mit den Planungen im Raum Brugg-Windisch und im Unteren Aaretal vorgesehen.

Weitere Informationen

Der politische Auftrag

Der Grosse Rat im Mai 2021 für den Raum Baden und Umgebung wichtige Velo-Infrastrukturelemente im Richtplan auf die Stufe Zwischenergebnis angehoben, die Zentrumsentlastung Baden vorerst auf Antrag der Regierung im Zwischenergebnis belassen und Vorgaben für die weitere Planung gemacht. Diese Vorhaben sind ab 2022 als "Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung" in eine weitere Planungsphase gestartet, in enger Abstimmung mit den Planungen in den Räumen Brugg-Windisch und Unteres Aaretal.

Mit seinem Richtplanbeschluss hat der Grosse Rat dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, die Planung im Raum Baden und Umgebung bis zur Festsetzungsreife voranzutreiben.

Für eine Festsetzung im GVK-Raum Baden sind weitere Planungsarbeiten in den Teilräumen Baden und Umgebung sowie Unteres Aaretal nötig.

Die Aufarbeitung der Verkehrsentwicklung am Grenzübergang Koblenz mit Fokus Schwerverkehr sowie die Koordination mit den weiteren Aufgaben im Raum Unteres Aaretal und Zurzibiet ist ab 2022 als Folgeaufgabe in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden vorgesehen. Diese Vertiefung wird als eigenständige Planung parallel zu den Planungsschritten im Raum Baden durchgeführt und an den Schnittstellen koordiniert.

Den Rahmen für alle genannten Vorhaben bildet das entsprechende Richtplankapitel zum rGVK Ostaargau auf der Basis der kantonalen Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU.

Beteiligte und Bearbeitungsperimeter

Zum Bearbeitungsperimeter des GVK Raum Baden und Umgebung gehören diese zehn Gemeinden: Baden, Wettingen, Ehrendingen, Ennetbaden, Freienwil, Killwangen, Neuenhof, Obersiggenthal, Untersiggenthal, Turgi.

Neun Gemeinden entwickeln das GVK Raum Baden und Umgebung gemeinsam mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt weiter: Untersiggenthal, Obersiggenthal, Freienwil, Ehrendingen, Ennetbaden, Baden, Wettingen, Neuenhof, Killwangen. Ebenfalls eng eingebunden sind die Regionalplanungsverbände Baden Region und Zurzibiet Regio.

Der Perimeter für die aktuellen Planungen und Vertiefungsarbeiten im Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung wurde aufgrund von fachlichen Kriterien definiert.

Die Stadt Baden und die Gemeinde Wettingen liegen einerseits aufgrund ihrer Grösse und Bedeutung als zusammenhängendes Regionalzentrum im Perimeter, andererseits aufgrund der zentralen Lage des gesamten Raums.

Zusätzlich zu Baden und Wettingen sind die sieben genannten Gemeinden im Planungsperimeter. Dies aufgrund folgender Fachkriterien:

  • Einbezug von Gemeinden ausserhalb des Perimeters
    • Die sieben Gemeinden Birmenstorf, Gebenstorf, Fislisbach, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Spreitenbach und Würenlos sind aufgrund ihrer Verflechtung mit dem Bearbeitungsperimeter ebenfalls in den Prozess eingebunden.
  • Kriterium 1: Anbindung an A1 durch Regionalzentrum Baden-Wettingen
    • Die verkehrlichen Herausforderungen in der Klus von Baden bzw. im zusammenhängenden Regionalzentrum Baden-Wettingen sind einerseits auf Quell-/Zielverkehr zurückzuführen, andererseits auf Zubringerverkehr zur Autobahn A1 (v. a. Richtung Zürich). Entsprechend sollen diejenigen Gemeinden im Planungsperimeter sein, aus denen der Zubringerverkehr Richtung A1 durch das Regionalzentrum führt. Das sind insbesondere die Gemeinden im Siggenthal (Obersiggenthal, Untersiggenthal) sowie unmittelbar nördlich von Baden um das Höhtal (Ennetbaden, Ehrendingen, Freienwil).
    • Die Gemeinden südlich von Baden (Rohrdorferberg, Reusstal) sowie an der Schnittstelle zum Raum Brugg (Gebenstorf, Birmenstorf) nutzen heute und in Zukunft den A1-Anschluss Baden-West. Der Raum Brugg sowie das Untere Aaretal sollen mit der Zentrumsentlastung Brugg eine bessere Anbindung an das Nationalstrassennetz (A3-Anschluss Birrfeld) bekommen. Autofahrende aus der Gemeinde Würenlos können über zwei Anschlüsse (Wettingen-Ost und Dietikon) auf die A1 gelangen.
  • Kriterium 2: Gemeinden im Perimeter einer allfälligen Verlängerung der Limmattalbahn bis Baden
    • Die Verlängerung der Limmattalbahn (LTB) von Killwangen bis Baden ist im kantonalen Richtplan als Zwischenergebnis eingetragen. Im Rahmen des GVK Raum Baden und Umgebung soll die optimale öV-Erschliessung im gesamten Raum zwischen Killwangen (als Endpunkt der Limmattalbahn, die im Dezember 2022 in Betrieb geht) und Baden nochmals umfassend untersucht werden. Dabei werden Bedarf, Zeitpunkt und Linienführung einer Verlängerung der Limmattalbahn vertieft untersucht und anderen Lösungen gegenübergestellt. Der Perimeter dieser breiteren Konzeptentwicklung umfasst ebenfalls diejenigen Gemeinden, durch welche die Verlängerung der LTB gemäss dem aktuellen Eintrag im kantonalen Richtplan verlaufen würde. Das sind Killwangen, Neuenhof, Baden und Wettingen.