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Öffentlicher Verkehr

Kantonale Bewilligung Personenbeförderung

Wer Personen regelmässig und gewerbsmässig befördert, braucht eine vom Bund erteilte Konzession (Art. 4 i.V.m. Art. 6 PBG und Art. 6 VPB) oder eine kantonale Bewilligung (Art. 7 PBG und Art. 7 VPB).

Eine kantonale Bewilligung ist gebührenpflichtig, gilt bis maximal 10 Jahre und ist unter anderem erforderlich für:

  • Schülertransporte (Art. 7 lit. b VPB);
  • Arbeitnehmertransporte (Art. 7 lit. c VPB);

Für detailliertere Informationen beachten Sie bitte das Merkblatt Kantonale Bewilligung für die Personenbeförderung (PDF, 44 KB).

Um eine kantonale Bewilligung zu beantragen füllen Sie bitte das Formular Kantonale Bewilligungen (PDF, 540 KB) vollständig aus und senden es unterschrieben an oevbewilligungen@ag.ch .

Taxi-Bewilligung

Der Kanton Aargau kennt keine spezielle Taxi-Bewilligung, somit benötigen Taxifahrer keine kantonale Bewilligung. Für feste Standplätze ist die jeweilige Standortgemeinde zu kontaktieren.