Schifffahrt auf Aargauer Gewässern
Baustellen von Brücken sind mit Schifffahrtssignalen gekennzeichnet, die zu beachten sind. In Schutzgebieten gelten zeitweise Fahrverbote. Bei Flusskraftwerken existieren Übersetzstellen. Für nautische Veranstaltungen ist eine Bewilligung einzuholen.
Für die Schifffahrt auf Aargauer Gewässern gelten nebst den allgemeinen Bundesvorgaben besondere Bestimmungen gemäss kantonaler Schifffahrtsverordnung. Zurzeit sind auf den Aargauer Flüssen keine Baustellen von Brücken im Gang.
Schifffahrtszeichen
Für eine gelungene und gefahrlose Bootstour ist es unerlässlich, die Schifffahrtszeichen zu kennen. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Signale enthaltet das folgende PDF-Dokument:
Übersicht über die wichtigsten Schifffahrtszeichen (PDF, 1 Seite, 63 KB)
Anpassung von Fahrverboten auf Aargauer Gewässern
Am 1. Juli 2023 ist die revidierte kantonale Schifffahrtsverordnung in Kraft getreten. Sie hat zum Schutz vor brütenden Wasservögeln in den Schutzgebieten folgende Änderungen im Bereich von Fahrverboten für Schiffe und dergleichen zur Folge:
- Hallwilersee-Aabach: Auf dem Aabach zwischen dem Ausfluss aus dem See und dem Schloss Hallwyl gilt ein ganzjähriges allgemeines Fahrverbot für Schiffe und Schwimmkörper jeder Art. Schwimmen bleibt erlaubt. Mehr Infos
Bereits seit dem 1. Juli 2019 gelten zudem folgende Fahrverbote für Schiffe und dergleichen:
- Hallwilersee: Gegenüber von Röhrichten (Schilf und dergleichen) und Seerosenbeständen haben Schiffe und Schwimmkörper jeder Art (auch SUPs) ganzjährig einen Abstand von 25 Meter einzuhalten.
- Reuss: Auf der Reuss zwischen der Brücke Rottenschwil und dem Einmünden des Unterwasserkanals vom Kraftwerk Bremgarten-Bruggmühle (unterhalb der Holzbrücke in Bremgarten) wird das Verbot zum Befahren mit Schiffen und Schwimmkörpern jeder Art auf den Zeitraum vom 16. Oktober bis 31. März ausgedehnt.
Übersetzstellen bei Flusskraftwerken
Zahlreiche Flusskraftwerke stellen für die Kleinschifffahrt ein Hindernis dar. Informationen zu den Übersetzstellen, Kontaktpersonen und weitere Angaben finden Sie in den folgenden PDF-Dokumenten:
- Kleinschifffahrt auf der Aare (PDF, 5 Seiten, 65 KB)
- Kleinschifffahrt auf der Limmat (PDF, 6 Seiten, 65 KB)
- Kleinschifffahrt auf der Reuss (PDF, 2 Seiten, 45 KB)
- Kleinschifffahrt auf dem Rhein
Hinweis für Bootsfahrten auf dem Rhein:
Am Hochrhein gibt es Kraftwerke, welche mittels einer flexiblen Betriebsweise ihren Beitrag zur Netzregulierung und -stabilität leisten. Dies hat zur Folge, dass nicht mehr genutztes Wasser bei Flusskraftwerken kurzfristig über die Wehrfelder abgeleitet werden muss. Mit solchen Wehrüberfällen muss künftig vermehrt gerechnet werden. Wassersportler, Schwimmer und Bootsfahrer können dadurch im unmittelbaren Bereich von Wehranlagen vermehrt in Gefahr geraten. Die bestehenden Warntafeln und Schifffahrtssignale signalisieren diese Gefahrenbereiche und sind zwingend zu beachten.
Nautische Veranstaltung
Für Veranstaltungen auf dem Wasser, Wettfahrten, organisierte Flussfahrten usw. ist eine nautische Bewilligung einzuholen. Detaillierte Informationen über bewilligungspflichtige Veranstaltungen auf den Aargauer Gewässern und die Form der Gesuchseingabe finden Sie im folgenden Merkblatt:
Informationen über die Zulassung eines Schiffes, zu Schiffsführer- und Schiffsausweisen finden Sie unter dem Thema Strassenverkehr – Schifffahrt.