Auflage Strassenprojekte
Ein kantonales Strassenbauprojekt liegt während des Auflageverfahrens 30 Tage in der jeweiligen Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Damit Sie auch ausserhalb der Öffnungszeiten auf die Projektunterlagen zugreifen können, finden Sie diese untenstehend in elektronischer Form.
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) jeweils während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Projektunterlagen (exkl. Landerwerbsplan und Landerwerbstabellen) können auch von dieser Seite heruntergeladen werden. Sie finden diese untenstehend zum jeweiligen Strassenbauprojekt aufgelistet. Die jeweiligen Ansprechpersonen sind in den Projektunterlagen ersichtlich.
Die elektronischen Projektunterlagen sind ohne Gewähr. Massgebend sind die jeweils auf den Gemeindeverwaltungen aufliegenden Akten.
Elektronische Strassenprojektauflagen
Oftringen IO/AO; K235, Projektänderung – Strassenlärm-Nachsanierungsprojekt (LSA-NaSa)
Auflage auf der Gemeinde Oftringen vom 22. November 2024 bis am 21. Dezember 2024.
- Auflage-Unterlagen Oftringen IO/AO; K235, Strassenlärm-Nachsanierungsprojekt (LSA-NaSa) (PDF, 4 Seiten, 8,7 MB)
- Information zu den Auflageakten (PDF, 1 Seite, 25 KB)
Schupfart AO; K491, B-509 Durchlass Fischingerbach Nr. 3
Auflage auf der Gemeinde Schupfart vom 11. Dezember 2024 bis am 27. Januar 2025.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG, SAR 713.100)