Land- und Rechtserwerb
Die Sektion Landerwerb ist für die Durchführung des Land- und Rechtserwerbes für öffentliche Projekte verantwortlich und vertritt die Interessen des Staates Aargau als Grundeigentümer.
Land- und Rechtserwerb für öffentliche Projekte
Die Mitarbeitenden der Sektion Landerwerb sind für die korrekte Durchführung des Land- und Rechtserwerbes für öffentliche Projekte, insbesondere nach den Vorschriften des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG) und der Verordnung über Landumlegung, Grenzbereinigung und Enteignung (LEV), verantwortlich.
Auflage und Landerwerb bei Strassenbauprojekten
In Zuge eines Strassenbauprojekts ist das zweistufige Verfahren (Auflage/Land- und Rechtserwerb) ein wichtiger Bestandteil. Das nachfolgende Video erklärt auf einfache Art und Weise, wie dieses Verfahren abläuft.
Auflage/Land- und Rechtserwerb einfach erklärt
Informationsblatt "Auflage und Landerwerb bei Strassenbauprojekten"(öffnet in einem neuen Fenster)
Gebietszuständigkeiten

Auskünfte zur Gebietseinteilung Landerwerb erhalten Sie vom Sekretariat Landerwerb unter Telefon 062 835 37 62 oder per E-Mail tiefbau.le@ag.ch
Über den untenstehenden Link wird Ihnen die für Sie zuständige Mitarbeiterin bzw. der für Sie zuständige Mitarbeiter angezeigt.
Gebietseinteilung Sektion Landerwerb(öffnet in einem neuen Fenster)
Ansprechpersonen
Staatskalendereintrag der Sektion Landerwerb(öffnet in einem neuen Fenster)