Strasseninfrastruktur fallbezogen analysieren
Einzelunfallstellenmanagement EUM
Das EUM unterstützt den Strasseneigentümer in der Beurteilung eines möglichen Infrastruktureinflusses bei besonderen Einzelereignissen. Die Analyse erfolgt zeitnah auf Basis der Ergebnisse von RSI, BSM und NSM und ermöglicht eine direkte Umsetzung der daraus abgeleiteten Massnahmenempfehlungen. Sind die Sicherheitsdefizite der Infrastruktur für das gesamte Netz relevant, können durch das EUM vertiefte und umfassende Unfalluntersuchungen initiiert werden.
Die Sektion Verkehrssicherheit reagiert bereits heute auf dringliche Einzelereignisse, welche auf die Infrastruktur zurückzuführen sind.
Mit diesem Instrument trägt der Kanton Aargau beim Betrieb der Strasseninfrastruktur den Anliegen der Verkehrssicherheit angemessen Rechnung und erfüllt somit den Art. 6a Abs. 1 nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958 (Stand am 1. Januar 2014).