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Fahrende

Halteplätze

Im Kanton Aargau bestehen verschiedene Haltemöglichkeiten für Fahrende. Das heutige Angebot muss aber noch weiter ausgebaut werden. Dies aufgrund des dringenden Bedarfs und verschiedener gesetzlicher Grundlagen.

Die Fahrenden bemühen sich seit vielen Jahren um genügend Stand- und Durchgangsplätze. Ein Standplatz ist eine Anlage, die in der Regel ganzjährig, zumindest aber während der Wintermonate ständig benutzt wird. Bei einem Durchgangsplatz handelt es sich um einen Standort für den kurzfristigen Aufenthalt insbesondere während der Reisezeit von Frühling bis Herbst. Spontanhalte sind ebenfalls kurzfristiger Natur. Hier werden die Wohnwagengespanne oder Wohnmobile meist bei Verwandten und Bekannten oder anderen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern gegen Entgelt aufgestellt.

Ohne genügend ordentliche Haltemöglichkeiten besteht die Gefahr, dass die Fahrenden auf ungeeignete Standorte ausweichen müssen, was zu Konflikten mit den Behörden und der ortsansässigen, sesshaften Bevölkerung führen kann.

Gemäss Richtplan erstellt und finanziert der Kanton den Neubau, die Sanierung oder den Ersatz der offiziellen, im Richtplan bezeichneten Stand- und Durchgangsplätze. In der Regel stellen die Standortgemeinden oder Private deren Betrieb sicher.

Stand- und Durchgangsplätze

Im Aargau bestehen ein offizieller Standplatz und fünf offizielle Durchgangsplätze, die zum Teil ebenfalls als Standplätze genutzt werden können. Sie werden durch wechselhafte Angebote von Gemeinden und Privaten ergänzt, die in der nachfolgenden Übersicht nicht aufgeführt sind.

Die Übersicht zeigt die offiziellen Halteplätze, die im Richtplan des Kantons Aargau verzeichnet sind.

TypStandort und PlatzordnungReguläre Öffnungszeiten
StandplatzSpreitenbachganzjährig
Durchgangsplatz / StandplatzAarau, Schachen (PDF, 4 Seiten, 1,5 MB)ganzjährig
DurchgangsplatzKaiseraugst, Augsterstich (PDF, 1 Seite, 3,0 MB)ganzjährig
DurchgangsplatzWindisch, Heumatten (PDF, 3 Seiten, 1,4 MB)1. Oktober bis 30. April
DurchgangsplatzWürenlos, Chlosterschür (PDF, 4 Seiten, 1,5 MB)ganzjährig
DurchgangsplatzZofingen, Trinermatten (PDF, 4 Seiten, 1,8 MB)ganzjährig

Gemäss Richtplan sind im Aargau ein weiterer Standplatz und zwei weitere Durchgangsplätze zu schaffen.

Spontanhalte

Spontanhalte sind – wie die Aufenthalte auf den Durchgangsplätzen – von kurzfristiger Natur. Hier werden die Wohnwagengespanne oder Wohnmobile meist bei Verwandten und Bekannten oder anderen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern (zum Beispiel Landwirte, Gewerbebetriebe, öffentliche Flächen von Gemeinden) gegen Entgelt aufgestellt. Oft erfolgt dies regelmässig über Jahre an den gleichen Orten.

Möglichkeiten für Spontanhalte für in der Schweiz wohnhafte oder heimatberechtigte Fahrende, welche die Grundeigentümer/-innen ermöglichen, sind eine unabdingbare Ergänzung zu den Durchgangsplätzen. Soweit keine konkreten öffentlichen Interessen dagegen sprechen, sind Spontanhalte durch die Behörden soweit möglich zu tolerieren (Richtplan­kapitel S 4.1 (PDF, 4 Seiten, 35 KB) > Beschluss 2.1).

Campingplätze sind für Fahrende nicht geeignet, denn sie dienen primär der Erholung. Fahrende hingegen benötigen Halteplätze, die ihnen die Ausübung ihrer Arbeit ermöglichen.

Für Bauernfamilien stellen die Fachstelle Fahrende und der Bauernverband Aargau ein Merkblatt und einen Mustermietvertrag zur Verfügung (siehe unten). Der Mietvertrag kann in deutscher und französischer Sprache bei der Abteilung Raumentwicklung auch als Worddokument bestellt werden.