Fahrende
Der Kanton Aargau berücksichtigt die Bedürfnisse der Fahrenden, indem er – gestützt auf Entscheide des Regierungsrats und des Grossen Rats – eine Fachstelle betreibt und aktiv den Mangel an Halteplätzen angeht.
Obwohl in den letzten Jahren einige Halteplätze saniert und ausgebaut werden konnten, besteht im Aargau weiterhin ein Mangel an Haltemöglichkeiten. Es ist deshalb von grosser Bedeutung, dass Kanton und Gemeinden für die ethnische Minderheit der in der Schweiz wohnhaften aktiv Fahrenden Stand- und Durchgangsplätze zur Verfügung stellen und auch die Möglichkeiten und die Akzeptanz von Spontanhalten fördern. Das Nomadentum bleibt nach wie vor eines der wesentlichen Elemente der kulturellen Identität der Fahrenden und ist unmittelbar mit der Ausübung ihrer verschiedenen Erwerbstätigkeiten verbunden.
Konzept
Im "Konzept Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende Kanton Aargau" sind die Grundsätze und der Handlungsbedarf im Zusammenhang mit den Halteplätzen für Fahrende festgehalten. Das Konzept, das 2021 aktualisiert und vom Regierungsrat genehmigt wurde, anerkennt die Thematik als kantonale Aufgabe. Es behandelt folgende Punkte:
- Fahrende in der Schweiz (Identität und Lebensweise, Organisationen)
- Die verschiedenen Arten des Haltens (Kriterien und Standortanforderungen)
- Fahrende im Kanton Aargau (Ausgangslage, rechtliche Grundlagen)
- Aufgaben des Kantons und der Gemeinden
Fachstelle
Die Fachstelle Fahrende ist Anlaufstelle zu allen Fragen rund um die Fahrenden im Kanton Aargau, stellt die erforderlichen Kontakte zwischen allen Beteiligten sicher und vermittelt bei Bedarf.
Aufgaben der Fachstelle
- Evaluation, Zonierung und Bau neuer Plätze, Sanierung bestehender Plätze
- Betreuung der Betreiber von Plätzen
- Öffentlichkeitsarbeit und Medienkontakte
- Zusammenarbeit mit Bund und Organisationen der Fahrenden
- Kriseninterventionen und Beratung