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Hochwassermanagement im Kanton Aargau
Seit 15 Jahren wird die Umsetzung des Hochwassermanagements des Kantons Aargau im jährlichen Controllingbericht dokumentiert. Der Bericht zeigt, welche Entwicklung im Hochwassermanagement des Kantons Aargau in den letzten Jahren stattgefunden haben und wo wir heute stehen.
1. Hochwassermanagement
Mit dem Klimawandel, der Zunahme der überbauten und verdichteten Flächen sowie dem Zuwachs an Sachwerten entlang der Gewässer sind vermehrt Hochwasserereignisse mit grossen Schäden zu erwarten. Aktuell gehen ungefähr 50 Prozent aller Überschwemmungsschäden auf oberflächlich abfliessendes Regenwasser zurück. Der Hochwasserschutz ist daher durch ein zielgerichtetes Hochwassermanagement, nachhaltigen Gewässerunterhalt und raumplanerischen Massnahmen sicherzustellen.
Abbildung 1 zeigt die vier Elemente des Hochwassermanagements im Kanton Aargau – Hochwasservorsorge / Wasserbau / Hochwasserabwehr und Elementarschadenversicherung. Die Gefahrenkarte Hochwasser mit der Massnahmenplanung ist die Grundlage der Hochwasserprävention im Kanton Aargau.
Das Hochwassermanagement im Kanton Aargau koordiniert die Programme und Massnahmen der Akteure von Kanton und Gemeinden. Der vorliegende Controllingbericht, der jährlich erstellt wird, zeigt den aktuellen Stand und die Entwicklung des Hochwassermanagements im Kanton Aargau seit 2009.
Jahresrückblick
Gemäss MeteoSchweiz erreichte die landesweit gemittelte Jahrestemperatur 2023 7.2 Grad Celsius. Dies liegt 1.4 Grad Celsius über der Norm 1991 – 2020. 2023 war somit das zweitwärmste Jahr seit Messbeginn. Im Jahr 2023 wurde der fünftwärmste Sommer seit Messbeginn 1864 registriert. Im Juli und August wurden auf der Alpennordseite zwei ausgeprägte Hitzewellen verzeichnet. Die sommerlichen Niederschlagssummen von Juni bis August blieben vor allem in der westlichen Hälfte der Schweiz unterdurchschnittlich. Der Juni war besonders trocken. Die Niederschläge blieben in weiten Teilen der Schweiz unter 50 Prozent der Norm von 1991 – 2020 (MeteoSchweiz 2024: Klimabulletin Jahr 2023. Zürich).
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer mussten einige Bewilligungen zur Entnahme von Wasser aus verschiedenen Bächen im Kanton Aargau sistiert werden.
In der Schweiz kam es im November und Dezember 2023 zu aussergewöhnlichen Hochwasser. Schneefälle, gefolgt von intensivem Niederschlag und Schneeschmelze führten vielerorts zu starken Anstiegen der Abflüsse und Wasserstände. Die Hochwassersituation hat sich auch im Kanton Aargau zugespitzt – viele Bäche waren randvoll. An vielen Orten im Kanton wurden Vorsichtsmassnahmen getroffen, wie beispielsweise in Brugg, wo Beaver-Schläuche entlang der Aare zum Einsatz kamen, siehe Abbildung 2. Die Gewässerregulierung im Kanton Bern hat gut funktioniert, sodass keine grösseren Hochwasserereignisse im Kanton Aargau entstanden sind.
2. Hochwasservorsorge
Die Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in die Nutzungsplanung der Gemeinden ist ein wichtiges raumplanerisches Element des integralen Risikomanagements bei Naturgefahren. Der Hochwasserschutz gehört zur Grundaufgabe jeder Nutzungsplanung und wird bei jeder Revision der Nutzungsplanung sowie bei Sondernutzungsplanungen wie Erschliessungs- und Gestaltungspläne berücksichtigt.
2.1 Raumplanung
2.1.1 Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser innerhalb der Bauzone
Abbildung 3 zeigt den Bearbeitungsstand der Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in den Gesamtrevisionen der Nutzungsplanungen innerhalb der Bauzone. Aufgrund der Gemeindefusionen in der Vergangenheit hat sich die Anzahl Gemeinden im Kanton Aargau bis im Jahr 2023 auf insgesamt 198 reduziert. In zwölf (sechs Prozent) der insgesamt 198 Gemeinden im Kanton Aargau weist die Gefahrenkarte Hochwasser keine oder unbedeutende Hochwasserschutzdefizitflächen auf. Eine Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser erübrigt sich. In 118 Gemeinden (60 Prozent) war Ende 2023 die Umsetzung rechtskräftig. In 66 Gemeinden (33 Prozent) war der Planungsprozess der Umsetzung in Bearbeitung. In zwei Gemeinden (ein Prozent) ist die Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser noch ausstehend.
Die obenstehende Grafik wird in Abbildung 4 räumlich visualisiert. Zwei Gemeinden haben die Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser noch nicht gestartet. Die Entwicklung zeigt in die richtige Richtung. Dennoch wird deutlich, dass es weiterhin einen grossen Effort und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten braucht, damit die Gefahrenkarte Hochwasser baldmöglichst kantonsweit rechtskräftig umgesetzt ist und präventiv wirksam wird.
2.1.2 Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser ausserhalb der Bauzone
Das Freihaltegebiet Hochwasser umfasst alle Gebiete ausserhalb der Bauzone. Diese können gemäss der Gefahrenkarte Hochwasser und Gefahrenhinweiskarte Hochwasser bei einem Extremhochwasserereignis überschwemmt werden. Ausserdem dient deren Überschwemmung auch dazu, Hochwasserschäden zu mindern.
Die Gemeinden sichern das Freihaltegebiet Hochwasser von übergeordneter Bedeutung (Gebiete für Überschwemmungen entlang von Flüssen und Haupttalbächen, Retentionsflächen, Abflusskorridore, etc.) in der Nutzungsplanung, indem sie eine Freihaltezone Hochwasser im Kulturlandplan festlegen. Abbildung 5 zeigt den Bearbeitungsstand der Umsetzung des Freihaltegebiets Hochwasser in den Gesamtrevisionen der Nutzungsplanungen ausserhalb der Bauzone.
In fünf (3 Prozent) der insgesamt 198 Gemeinden im Kanton Aargau weist die Gefahrenkarte Hochwasser keine oder unbedeutende Flächen auf. Eine Umsetzung des Freihaltegebiets Hochwasser erübrigt sich. 65 Gemeinden haben bis Ende 2023 die Umsetzung abgeschlossen. Das heisst, es sind nun 65 Gemeinden (33 Prozent) rechtskräftig. In 86 Gemeinden (43 Prozent) war der Planungsprozess der Umsetzung in Bearbeitung. In 42 Gemeinden (21 Prozent) ist die Umsetzung des Freihaltegebiets Hochwasser noch ausstehend.
2.1.3 Umsetzung der Gewässerräume in der Nutzungsplanung
Um die Gewässerfunktionen, wie Lebensräume für Tiere und Pflanzen und die Hochwassersicherheit zu gewährleisten, muss den Gewässern in unserer intensiv genutzten Landschaft genügend Raum zugesprochen werden. Dafür wurde mit der revidierten Bundesgesetzgebung im Jahr 2011 der sogenannte Gewässerraum definiert, der von Bauten freizuhalten ist und nur extensiv bewirtschaftet werden darf.
Der Gewässerraum ist bei raumplanerischen Tätigkeiten und Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die örtlichen Gegebenheiten pro Gewässerabschnitt werden im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanungsrevision durch die Gemeinden im Detail analysiert und die daraus resultierenden Gewässerräume werden in den Zonenplänen und in der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde abgebildet. Weitere Informationen zu den Gewässerräumen finden sich auf der kantonalen Website
(Gewässerraum gemäss Gewässerschutzverordnung).
Bis Ende 2023 waren die Gewässerräume in 46 (23 Prozent) der 198 Gemeinden flächendeckend umgesetzt, siehe Abbildung 6. Zwei Gemeinden verfügen über keine Gewässer und sind daher von der Umsetzung befreit. In weiteren 13 Gemeinden (7 Prozent) ist die Umsetzung teilweise erledigt, es verbleiben dort noch Pendenzen, welche die Gemeinden umzusetzen haben. Weiter sind rund 108 Gemeinden im Umsetzungsverfahren im Rahmen einer Nutzungsplanungsrevision oder einer Teiländerung (55 Prozent). Nur noch 31 Gemeinden (16 Prozent) haben die Umsetzung noch nicht an die Hand genommen.
2.2 Baubewilligungsverfahren
Gemäss § 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) müssen alle Bauten und Anlagen genügend sicher vor Hochwasser und anderen Naturgefahren sein. In Gefahrengebieten wird deshalb bei der Eingabe eines Baugesuchs ein Nachweis des Überschwemmungsschutzes gefordert. Die Grundlagen sind die Gefahrenkarte Hochwasser, die Gefahrenhinweiskarte Hochwasser und bekannte Gefährdungen wie vergangene Überschwemmungen und Schadenerfahrungen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV).
Als kostenlose Dienstleistung bietet die AGV den Baubewilligungsbehörden die materielle Prüfung des Hochwasserschutznachweises an. Planenden empfiehlt die AGV, bereits in der Konzeptphase den Schutz vor Naturgefahren einzubeziehen. Je früher Naturgefahren bei Bauvorhaben einbezogen werden, umso besser können nötige Schutzmassnahmen gestalterisch integriert und Mehrkosten verhindert werden.
Die AGV beurteilte im Jahr 2023 insgesamt 3'716 Gebäudeplanungen hinsichtlich ihrer Überschwemmungsgefährdung, siehe Abbildung 7. Wenn nötig wurden Massnahmen auf Basis eines Hochwasserschutznachweises definiert oder freiwillige Massnahmen empfohlen. Zudem weist die AGV auf potenzielle Gefährdungen gemäss Gefährdungskarte Oberflächenabfluss und seit 2023 auch auf potenzielle und bekannte Gefahren gemäss Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen und zugehörigem Naturereigniskataster hin.
2.3 Objektschutzmassnahmen
Die AGV zeigt Eigentümerinnen und Eigentümern von bestehenden Gebäuden Möglichkeiten auf, ihre Gebäude vor Elementarschäden zu schützen. Die AGV achtet darauf, dass die Massnahmen sowohl technisch geeignet als auch wirtschaftlich sind. Sie kann bis zu 40 Prozent der Kosten für eine Schutzmassnahme übernehmen. Abbildung 8 zeigt zwei Beispiele von möglichen Objektschutzmassnahmen mit Klappschotts.
2023 wiesen die Fachspezialistinnen und Fachspezialisten der AGV bei 1'234 bestehenden Gebäuden auf das Elementarschadenrisiko hin. Bei 1'023 weiteren Fällen kam es zu einer Beratung. Wo nötig, empfahl die AGV geeignete Objektschutzmassnahmen. In 115 Fällen unterstützte die AGV die Realisierung des Objektschutzes mit finanziellen Beiträgen. Davon ging es in 43 Fällen um Objektschutz gegen Hochwasser und Oberflächenabfluss und in 72 Fällen um andere Naturgefahren. Zur Sicherstellung guter Gefahrengrundlagen gewährte die AGV 2023 in zwei Fällen Beiträge an die Nachführung der Gefahrenkarte Hochwasser.
Aus dem Präventionsfonds der AGV konnten 2023 Beiträge in der Gesamthöhe von 0.645 Millionen Franken an Objektschutzmassnahmen gesprochen werden (Abbildung 9). Dabei betrug der Anteil zum Schutz vor Hochwasser und Oberflächenabfluss 0.442 Millionen Franken und zum Schutz vor anderen Naturgefahren 0.203 Millionen Franken. Zusätzlich konnten aus dem Fonds im Jahr 2023 Beiträge von rund 9'000 Franken an die Nachführung der Gefahrenkarte Hochwasser gesprochen werden.
3. Elementarschadenversicherung
3.1 Aargauische Gebäudeversicherung
Im März und Juni 2023 gab es drei Sturmereignisse. Das grösste
Unwetterereignis des Jahres
folgte am 12. Juli mit Sturm-, Überschwemmungs- und Hagelschäden.
Die Schadenfrequenz hat über die letzten Jahre zugenommen, siehe Abbildung 10. Unwetterereignisse treten häufiger und intensiver auf. Starkniederschläge nehmen zu. Fallen innert kurzer Zeit grosse Wassermengen an, können diese nicht mehr versickern. Die Probleme und Schäden durch Oberflächenabfluss verschärfen sich durch die zunehmende Nutzungsdichte und Versiegelung des Bodens. Schadenanalysen zeigen, dass Oberflächenabfluss für bis zu 50 Prozent der Überschwemmungsschäden verantwortlich ist.
4. Wasserbau
4.1 Wasserbauliche Massnahmen
Kann mit raumplanerischen Massnahmen sowie Gewässerunterhalt kein ausreichender Hochwasserschutz gewährleistet werden, fällt diese Aufgabe dem technischen Hochwasserschutz zu.
Die AGV beteiligt sich gemäss § 11 der Präventionsfondsverordnung seit 2016 finanziell an den Kosten für Wasserbauprojekte, die den koordinierten Objektschutz in der Bauzone bezwecken. Ihr Beitrag beträgt 5 Prozent der Investitionskosten. Im Jahr 2023 sicherte die AGV 0.385 Millionen Franken für elf Wasserbauprojekte zu. Effektiv ausgezahlt an solche Projekte hat die AGV 2023 0.19 Millionen Franken.
Tabelle 1 zeigt eine Übersicht der laufenden Hochwasserschutzprojekte über 1 Millionen Franken.
Die Projekte werden in Abbildung 11 mit dem entsprechenden Realisierungsstand räumlich in einer Karte dargestellt.
4.2 Aktuelle Wasserbauprojekte
Rhein, Wallbach
"Wallbach hat nun einen modernen Hochwasserschutz am Rhein."
Rhein, Wallbach
Kaum war sie neu erstellt, wurde die Hochwasserschutzmauer am Rhein in Wallbach beim Hochwasser November 2023 bereits ein erstes Mal erfolgreich getestet. Das Siedlungsgebiet von Wallbach wird neu durch eine ins Ortsbild eingepasste Mauer vor Rheinhochwassern geschützt, wie sie statistisch alle zehn Jahre auftreten. Bei noch grösseren Abflüssen kann die Mauer durch die regionale Feuerwehr mit mobilen Dammbalkenelementen stufenweise auf bis zu zwei Meter erhöht werden.
Die im angrenzenden Rheinufer erstellten Bockbuhnen und Totholzeinbauten haben bereits zu einer sichtbaren Zunahme bei der Fischpopulation geführt. Auch von der lokalen Bevölkerung werden die Aufwertungsmassnahmen wie neue Schwimmerzugänge und Aufenthaltsbereiche rege genutzt.
Laubisbach, Wohlenschwil
"Laubisbach in Wohlenschwil mit Bachausbau und Rückhaltebecken"
Laubisbach, Wohlenschwil
Nachdem 2022 mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens die
1. Etappe des Hochwasserschutzprojekts Laubisbach erstellt werden konnte, erfolgte 2023 die Sanierung des Bachgerinnes entlang der Lenzburgerstrasse. Dieser steile Gewässerabschnitt wurde im Hochwasserereignis vom 8. Juni 2016 in Mitleidenschaft gezogen. Ein Schreitbagger hob die alten Betonhalbschalen aus dem Bachgerinne und setzte zur Stabilisierung der Bachsohle und -ufer formwilde Steine ein. Grösste Sorgfalt galt den hochgewachsenen Bäumen am Ufer, die auf Wunsch der Eigentümerinnen und Eigentümern zur Abschirmung gegenüber der vielbefahrenen Kantonsstrasse stehen gelassen wurden. Nach der vorangegangenen Rodung der übrigen Ufervegetation entpuppten sich die Platzverhältnisse als weniger eng als ursprünglich angenommen. Deshalb konnte die ökologische Gestaltung des Gewässers im Mittelteil etwas grosszügiger umgesetzt werden. Im Herbst fand die Neubepflanzung der Uferbereiche sowie die bauliche Abnahme des sanierten Gewässerabschnitts statt.
Wissenbach, Merenschwand
"Bach und Strasse in Merenschwand wieder fit für die nächsten Jahrzehnte"
Wissenbach, Merenschwand
Vor rund eineinhalb Jahren fuhren im Dorfkern von Merenschwand die Baumaschinen auf. Mit dem Ziel die Kantonsstrassen und Werkleitungen zu sanieren, den Verkehrsfluss bei der Kreuzung vor dem ehemaligen Restaurant Hirschen durch einen neuen Kreisel flüssiger zu gestalten und den Wissenbach zu verschieben und hochwassersicher sowie naturnah zu gestalten, lag zwischenzeitlich kein Stein mehr auf dem anderen. Die Tiefbauarbeiten sind nun abgeschlossen und die Baumaschinen haben sich wieder zurückgezogen. Wenn in absehbarer Zeit noch die laufenden Baustellen der angrenzenden Überbauungen ihr Ende finden, wird Merenschwand ein moderner und funktionaler Dorfkern präsentieren, welcher der Bevölkerung trotz anhaltend grossem Verkehrsaufkommen eine stark verbesserte Aufenthaltsqualität bietet. Die beherzten Pläne der Einwohnergemeinde gehen allerdings noch weiter. Für diese mittelfristige Weiterentwicklung des Dorfkerns haben Gemeinde und Kanton mit Unterstützung von Bund und Aargauer Gebäudeversicherung mit dem Hochwasserschutz eine unverzichtbare Grundvoraussetzung geschaffen.
5. Hochwasserabwehr
5.1 Notfallplanung und -organisation
Seit dem Jahr 2016 rapportieren die Feuerwehren jährlich die getätigten Interventionsvorbereitungen in einem Rechenschaftsbericht. Diese Berichte werden vor dem Versand an die Aargauische Gebäudeversicherung durch die zuständigen Gemeindebehörden gesichtet und visiert.
Abbildung 15 visualisiert den Stand der Notfallplanung bei den Feuerwehren im Jahr 2023. Alle grün markierten Gemeinden haben im Zeitraum 2016 bis 2023 Interventionspläne erstellt und entsprechende Ausbildungen durchgeführt. Blau markierte Gemeinden haben im Zeitraum 2016 bis 2023 zwar Ausbildung im Bereich Elementarschaden-Intervention betrieben, verfügen jedoch nicht über eigentliche Interventionsplanungen. Gelb markierte Gemeinden verfügen über Interventionspläne, haben jedoch im Zeitraum 2016 bis 2023 keine separaten Ausbildungen im Bereich Elementarschaden-Intervention durchgeführt.
6. Gefahrenkarte Hochwasser
6.1 Nachführung Gefahrenkarte Hochwasser
Die Gefahrenkarte Hochwasser ist kein statisches, unveränderliches Instrument. Bedrohungen durch Naturgefahren können sich im Laufe der Zeit ändern und aus Naturgefahrenereignissen können neue Erkenntnisse gewonnen werden. Daher ist die Gültigkeit der Gefahrenkarte Hochwasser nach der Ausführung von Massnahmen an Gewässern, die eine Reduktion der Flächen mit Schutzdefizit zur Folge haben, zu prüfen und bei Bedarf ist die Gefahrenkarte Hochwasser nachzuführen. Die nachgeführten Daten werden zeitnah auf dem kantonalen Geoportal AGIS publiziert.
2023 wurde die Gefahrenkarte Hochwasser in sechs Gemeinden nachgeführt, siehe Abbildung 16. Auslöser für die Nachführungen waren ausgeführte Hochwasserschutzprojekte wie beispielsweise das Hochwasserschutzprojekt entlang der Pfaffnern in den Gemeinden Vordemwald und Rothrist.
6.2 Naturereigniskataster
Im Jahr 2023 wurden in den vier Gemeinden Döttingen, Schinznach, Veltheim und Möriken-Wildegg Hochwasserereignisse im kantonalen Naturereigniskataster registriert, siehe Abbildung 17. Im Dezember kam es in Brugg zu einem Beavereinsatz. Die Ereignisse entstanden aufgrund von ausufernden Bächen und durch Oberflächenabfluss. Grössere Schäden wurden keine verzeichnet.
Durch das Hochwasserereignis vom 13. Dezember 2023 in Döttingen (siehe Abbildung 18), wurde der Zugang zur Badi Döttingen abgesperrt, da stellenweise Parkplätze und der Veloweg unter Wasser standen. Die Feuerwehr ergriff Massnahmen, um mit Dammbalkenelementen den Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Die passwortgeschützte WebGIS-Applikation StorMe ist die schweizweit zentrale Datenbank für die Erfassung und Dokumentation von Naturereignissen für die Prozesse Wasser, Rutschung, Sturz und Lawine.
Im Kanton Aargau ist die Abteilung Landschaft und Gewässer für die Ereignisdokumentation und für die Kartierung der Wasserprozesse (Hochwasser, Oberflächenabfluss) zuständig. Seit 2023 werden die Daten aus StorMe kontinuierlich in das kantonale Geoportal AGIS migriert, wie auch unter www.geodienste.ch öffentlich zugänglich gemacht und stehen für Auswertungen und Analysen zur Verfügung: