Umsetzung im Baubewilligungsverfahren
Das Baugesetz verlangt, dass eine Baubewilligung erst dann erteilt wird, wenn die Bauten und Anlagen genügend sicher vor Hochwasser und anderen Naturgefahren sind. Das folgende Merkblatt zeigt auf, wie die Gefahrenkarte Hochwasser im Baubewilligungsverfahren innerhalb der Bauzone zu berücksichtigen ist.
Hochwassergefährdete Gebiete ausserhalb des Siedlungsgebiets werden als Freihaltegebiete Hochwasser bezeichnet. Über das Bauen im Freihaltegebiet Hochwasser informiert folgendes Merkblatt:
Hochwasserschutznachweis/Selbstdeklaration
Der Hochwasserschutznachweis gewährleistet ein kantonsweit einheitliches Vorgehen beim Nachweis und bei der Prüfung der Hochwassersicherheit. Das Formular "Hochwasserschutznachweis / Selbstdeklaration - AGV" ist auf der Webseite der Aargauischen Gebäudeversicherung abrufbar.
Link zum "Formular Hochwasserschutznachweis / Selbstdeklaration - AGV"
Die Schutzzielmatrix des Kantons Aargau zeigt differenziert nach Objektkategorie (beispielsweise landwirtschaftliche Fläche oder geschlossene Sieldung) auf, welcher Schutz vor Hochwasser zu erreichen ist.
Keine Mehrgefährdung der Nachbarschaft
Bauten und Anlagen sind so anzulegen und zu unterhalten, dass der natürliche Abfluss nicht zum Schaden des Nachbarn verändert wird (ZGB Art. 689 Abs. 2, BauG § 52 Abs. 1). Schutzmassnahmen sind daher auf mögliche Folgen für das Umfeld zu prüfen, eine erhöhte Gefährdung der Nachbarschaft ist nicht zulässig.
Artikel zum Thema aus UmweltAargau Sondernummer Nr. 34 / Herbst 2011: