Umsetzung in die Nutzungsplanung
Hochwasserschutz innerhalb des Siedlungsgebiets
Der Richtplan und das kantonale Baugesetz verlangen, dass in der Nutzungsplanung für den Schutz vor Naturgefahren zu sorgen ist. Dabei wird festgehalten, in welchen Gebieten (Zonen, Ortsteilen) welche Nutzungen zulässig respektive verboten und welche baulichen Anforderungen zu erfüllen sind. Zentrale Planungsgrundlage bildet dabei die Gefahrenkarte Hochwasser.
Empfehlung "Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in der Nutzungsplanung" (PDF, 4 Seiten, 576 KB)
Hochwasserschutz ausserhalb des Siedlungsgebiets: Freihaltegebiet Hochwasser
Heute bestehende Überflutungsgebiete ausserhalb des Siedlungsgebiets sind wichtig für den Hochwasserrückhalt oder als zusätzliche Abflusskorridore im Ereignisfall. Solche Gebiete gilt es planerisch zu schützen und von weiterer Bebauung freizuhalten, damit sie ihren Zweck auch zukünftig erfüllen können. Dazu werden die Freihaltegebiete Hochwasser bezeichnet. Gemäss Richtplanbeschluss ist das Freihaltegebiet Hochwasser durch die Gemeinden in die Nutzungsplanung umzusetzen. Das Merkblatt "Hochwasserschutz ausserhalb des Siedlungsgebiets: Freihaltegebiet Hochwasser" bietet dazu eine Hilfestellung.
- Merkblatt Hochwasserschutz ausserhalb des Siedlungsgebiets: Freihaltegebiet Hochwasser (PDF, 4 Seiten, 53 KB)
- Muster BNO Text für das Freihaltegebiet (PDF, 1 Seite, 169 KB)
Artikel aus der Sondernummer Nr. 34 / Herbst 2011 UmweltAargau
"Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in die Nutzungsplanung": (PDF, 6 Seiten, 251 KB)