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Auenschutzpark Aargau

Auenschutzpark: Geschichte und Zukunft

1994 ist der Verfassungsartikel zum Auenschutzpark Aargau in Kraft getreten. Inzwischen ist die Auenfläche von damals 600 auf über 1'600 Hektaren angewachsen. Grosse Renaturierungsprojekte haben den Aargauer Flüssen ein Stück Auendynamik zurückgegeben.

Ehemaliges Auengebiet Rohr-Rupperswil (Siegfriedkarte 1880)

Über Jahrhunderte gestalteten die Menschen Flusslandschaften um, ohne die Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu bedenken. Dämme, Kanäle und Wehrbauten für Wasserkraftwerke entstanden. Innert 200 Jahren gingen schweizweit 71 Prozent der Auenflächen verloren, im Aargau sogar 88 Prozent. Die verbliebene Auenfläche im Kanton betrug Ende der 1980er-Jahre noch etwa 600 Hektaren.

1994: Das Umdenken mündet in einen Verfassungsauftrag

Das Umdenken begann Ende der 1970er-Jahre. Gesetze, Dekrete und Verordnungen zum Schutz von Natur und Umwelt entstanden. In den Siebziger- und Achtzigerjahren realisierte der Aargau die grosse Reusstalsanierung von Mühlau bis Bremgarten. Im Zuge dieser Sanierung entstand unter anderem der Flachsee bei Unterlunkhofen. Ende der Achtzigerjahre starteten acht aargauische Natur- und Umweltschutzorganisationen die Aueninitiative. Sie kam 1993 zur Abstimmung und wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 67.7 Prozent deutlich angenommen.

Verfassung des Kantons Aargau; § 42 Abs. 5

"Der Kanton Aargau schafft innert zwanzig Jahren nach Inkrafttreten dieser Verfassungsbestimmung zum Schutze des bedrohten Lebensraumes der Flussauen und zur Erhaltung der landschaftlich und biologisch einzigartigen, national bedeutsamen Reste der ehemaligen Auengebiete einen Auen-Schutzpark. Dieser setzt sich, ausgehend vom Wassertor der Schweiz, aus Teilflächen längs der Flüsse Aare und Reuss und ihrer Zuflüsse zusammen. Er weist eine Gesamtfläche von mindestens einem Prozent der Kantonsfläche auf."

Heute: Das Flächenziel ist erreicht, das Qualitätsziel beinahe

Der Verfassungsartikel § 42 Absatz 5 ist seit 1994 in Kraft und erteilt dem Kanton den Auftrag, innert 20 Jahren einen Auenschutzpark zu schaffen, der mindestens 1 Prozent der Kantonsfläche aufweist. Dies entspricht rund 1,5 mal der Fläche des Hallwilersees.

Das Flächenziel ist mittlerweile erreicht. 1'611 Hektaren Fläche sind im Richtplan von 2011 dem Auenschutzpark zugewiesen. In Bezug auf die qualitative Umsetzung liegt der Zielerreichungsgrad bei 95 Prozent, denn noch sind nicht alle Aufwertungsprojekte vollständig umgesetzt.

Renaturierung als bauliches Grossprojekt

Renaturierungsarbeiten Chly Rhy, Rietheim (© Oekovision GmbH, Widen)

Um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, sind seit 1994 Auengebiete durch Renaturierung neu geschaffen und gleichzeitig alle nötigen Massnahmen getroffen worden, den Fortbestand der noch vorhandenen Auengebiete zu sichern. Das bedeutete zum einen, Flächen durch Kauf, Landabtausch oder Nutzungsvereinbarungen für den Auenschutz zu sichern. Zum andern setzte der Kanton zahlreiche Baumassnahmen um.

Umgesetzte Baumassnahmen im Zuge der Renaturierung
ProjekteLänge / Anzahl
Neue Fliessgewässer12,8 km
Renaturierte Fliessgewässer10,7 km
Renaturierte Ufer9,5 km
Neue Stillgewässer195
Sanierte Stillgewässer63
Auen-Holzschläge103
Neue Brücken23

Gesamthaft haben Kanton und Bund als wichtigste Geldgeber (80 Prozent) sowie Gemeinden, Naturschutzorganisationen, Kraftwerksbetreiber und in einem Fall die Strassenkasse innert 20 Jahren rund 60 Millionen Franken für den Auenschutzpark Aargau aufgewendet.

Auen brauchen Pflege

Ein Spezialschiff baggert einen Tümpel aus (© Oekovision GmbH, Widen)

Auch nach Abschluss der grossen Renaturierungsprojekte bleibt der Auenschutzpark auf der Agenda des Kantons. Denn ohne gelegentliche Eingriffe würde ein Teil der renaturierten Auen wieder verloren gehen. So müssen Stillgewässer vor dem Verlanden bewahrt oder der Geschiebehaushalt korrigiert werden. Weitere Daueraufgaben sind periodische Wirkungskontrollen, der Unterhalt der Wege und die Bereitstellung von Informationen für Lehrkräfte, Fachleute und Erholungsssuchende.