BLN Gebiete
Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) bezeichnet die typischsten und wertvollsten Landschaften der Schweiz. Der Bundesrat hat die in den letzten Jahren laufende Revision des Inventars und die zugehörige Verordnung (VBLN) gutgeheissen und auf den 1. Juni 2017 in Kraft gesetzt. Die Inventarbeschriebe wurden grundlegend überarbeitet, die Gründe für die nationale Bedeutung präzisiert und die Schutzziele detaillierter und objektspezifisch ausformuliert. Nicht verändert haben sich im Kanton Aargau die Perimeter der zwölf BLN-Objekte.
Diese Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung verdienen gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) Art. 6, Abs. 1 “in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung, jedenfalls aber unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder angemessenen Ersatzmassnahmen die grösstmögliche Schonung”.