Andere kontrollpflichtige Abfälle
Zu anderen kontrollpflichtigen Abfällen (ak-Abfällen) zählen Abfälle, bei denen unsachgemässe Lagerung und Behandlung zu einer Gefährdung der Umwelt führen können. Sie stellen deshalb ein Sicherheitsrisiko dar. Dies erfordert gewisse organisatorische und technische Massnahmen für Entsorgungsbetriebe, die solche Abfälle behandeln.
Zu den ak-Abfällen gehören gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, Altkabel, Altholz, Altspeiseöl, Altfahrzeuge, Altreifen, Ausbauasphalt, unbehandelter Mischschrott und verschmutzte oder vermischte Bauabfälle.
Diese Abfälle dürfen im Inland ohne Begleitschein transportiert werden. Für die Entgegennahme dieser Abfälle ist in der Regel eine kantonale Empfängerbewilligung erforderlich. Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt zu ak-Abfällen:
Informationsblatt zu ak-Abfällen (PDF, 6 Seiten, 72 KB)
Bewilligungspflichtige Entsorgungsunternehmen müssen der kantonalen Behörde nach Abschluss eines Kalenderjahrs die Menge der angenommenen und weitergeleiteten ak-Abfälle melden. Die Meldung erfolgt elektronisch im eGov – Portal Abfall und Rohstoffe. www.uvek.egov.swiss