Kontrolle von Abwasservorbehandlungsanlagen
Abwasservorbehandlungsanlagen in Industrie und Gewerbe müssen fachgerecht betrieben und periodisch kontrolliert werden.
Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz) schreibt in Artikel 15 vor, dass die Kantone für eine periodische Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen sorgen müssen.
Weitere Bestimmungen finden sich in der Gewässerschutzverordnung. Inhaberinnen und Inhaber von Anlagen sind für einen fachgerechten Betrieb der Anlagen verantwortlich.
Die Abteilung für Umwelt hat mit verschiedenen Branchenverbänden Vereinbarungen getroffen, um die Kontrolle der mehreren tausend Betriebe im Kanton zu organisieren, durchzuführen und auszuwerten. Erforderliche Massnahmen werden von der Abteilung für Umwelt angeordnet.