Farbverarbeitende Betriebe
In der Malerwerkstatt, bei Malerarbeiten auf Baustellen sowie in Spritzwerken und -kabinen entstehen Abwässer, Abfälle und Abluft, die eine spezielle Behandlung erfordern.
Die Abteilung für Umwelt hat ein Merkblatt (PDF, 8 Seiten, 209 KB) herausgegeben, das zeigt, wie Abwasser, Abfälle und Abluft sachgerecht vorbehandelt beziehungsweise entsorgt werden müssen. Es beschreibt die korrekte Lagerung von Abfällen und wassergefährdenden Flüssigkeiten.
Für die regelmässigen Betriebskontrollen hat der Kanton Aargau mit dem Aargauischen Maler- und Gipserunternehmerverband einen Vertrag abgeschlossen. Darin wird geregelt, wie die Betriebskontrollen und Beratungen in der Branche auf privater Basis im Bereich der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung durchgeführt werden.