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Industrie- und Gewerbeabwasser

Umweltschutz in Zahnarztpraxen

In Zahnarztpraxen fallen bei der Zahnbehandlung quecksilberhaltige Abwässer und Sonderabfälle an. Die Quecksilberrückstände gefährden die Umwelt und dürfen nicht mit dem Abwasser abgeleitet werden. Deshalb werden Amalgamabscheider eingebaut, die periodisch kontrolliert werden müssen. Auch die Entsorgung der Sonderabfälle muss nachgewiesen werden.

Bisher waren die Zahnarztpraxen im Kanton Aargau einer zweijährlichen Kontrolle unterzogen. Diese Kontrollen haben gezeigt, dass es nahezu keine Beanstandungen gab. Alle Zahnarztpraxen sind mit Amalgamabscheidern ausgerüstet. Die Abscheider werden nach Herstellerangaben gewartet; Sonderabfälle, wie Amalgam, werden gesetzeskonform gelagert und entsorgt. In Analogie zu anderen Branchenlösungen soll deshalb die Eigenverantwortung der Praxen in den Vordergrund gestellt und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Diese Ziele werden durch folgende Änderungen in der Vollzugspraxis erreicht:

  1. Reduktion Kontrollen
    Die zweijährlichen Kontrollen bei allen Zahnarztpraxen werden rückwirkend ab dem 01.01.2017 auf jährliche Stichproben bei 5 bis 10% der Zahnarztpraxen reduziert. Die betroffenen Zahnarztpraxen werden schriftlich aufgefordert den Kontrollbericht bei der jährlichen Wartung der Amalgamabscheider von einer Fachperson (Servicetechniker) ausfüllen und unterzeichnen zu lassen. Die Kontrolle hat durch einen Dentalservice zu erfolgen und umfasst die zwei Bereiche:

    • Amalgamabscheidung
    • Entsorgung und Lagerung von Sonderabfällen

    Bei der jährlichen Wartung bestätigt der Servicetechniker mit seiner Unterschrift auf dem Kontrollbericht, dass

    1. die Amalgamabscheider gewartet und vorschriftsgemäss betrieben werden;
    2. die aufbewahrungspflichtigen Entsorgungsbelege vorhanden sind; und
    3. die Sonderabfälle bis zur Abgabe an Empfängerbetriebe ordnungsgemäss gelagert werden und an berechtigte Empfängerbetriebe abgegeben wurden.

    Das Kontrollformular muss vollständig vom Servicetechniker ausgefüllt werden und ist von diesem zu unterschreiben. Bei Aufforderung durch die Abteilung für Umwelt müssen die Kontrollformulare an diese geschickt werden.

  2. Neueinrichtung einer Praxis
    Bei Neueinrichtung einer Praxis ist der kantonalen Fachstelle eine Dokumentation (detaillierter Entwässerungsplan, technischer Beschrieb der Abscheideanlagen) zur Abwasserbehandlung einzureichen.

  3. Schliessung einer Praxis
    Bei Schliessung einer Zahnarztpraxis ist in jedem Fall eine Leitungsspülung von einer Fachfirma durchführen zu lassen. Das Spülwasser ist zu sammeln, auf Quecksilber zu analysieren und fachgerecht zu entsorgen. Die dabei ausgespülte Gesamtmenge an Quecksilber ist der kantonalen Fachstelle zu melden.