Belasteter Standort – Was ist das?
Belastete Standorte sind Orte, deren Untergrund sicher oder mit grosser Wahrscheinlichkeit durch abgelagerte Abfälle oder versickerte Schadstoffe verunreinigt ist.
Von einer Altlast spricht man, wenn ein belasteter Standort schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt verursacht oder die konkrete Gefahr dazu besteht. Gestützt auf das Umweltschutzgesetz (USG) und die Altlasten-Verordnung (AltlV) sind diese Standorte zu sanieren.
Es gibt vier Typen von belasteten Standorten:
Ablagerungsstandorte sind Deponien oder andere Geländeauffüllungen, in denen Abfälle oder schadstoffhaltiges Aushubmaterial abgelagert wurden.
Unfallstandorte wurden durch ein Schadensereignis verunreinigt: Tanküberfüllungen, Chemikalienunfälle, Explosionen, Brände usw. Im Kataster der belasteten Standorte sind meist Restbelastungen eingetragen, die nach dem Unfallereignis beispielsweise aus technischen Gründen nicht entfernt werden konnten.
Betriebsstandorte sind Gewerbe- oder Industriebetriebsareale, in denen umweltgefährdende Stoffe, resp. Flüssigkeiten eingesetzt wurden und mit Verunreinigungen des Untergrunds aufgrund von Verlusten zu rechnen ist.
Schiessanlagen weisen im Bereich des Kugelfangs verursacht durch Geschossfragmente starke Blei- und Antimonbelastungen auf.