Naturgefahren (Felsstürze, Rutschungen und Hangmuren)
Gravitative Naturgefahren im Bereich Massenbewegungen werden durch Prozesse wie extreme Witterung oder Erschütterungen ausgelöst. Entscheidend nebst der Hanglage ist auch der Untergrund: Undurchlässige Schichten können als Stauer und letztendlich als Gleitflächen fungieren.
Die Kantone und Gemeinden sind vom Bund verpflichtet, den Schutz vor Naturgefahren bei der Raumplanung miteinzubeziehen. Es gilt das Risiko, das heisst ein Mass für die Wahrscheinlichkeit, dass ein natürlich ausgelöster Prozess tatsächlich Schaden anrichtet, zu minimieren. Das Risiko schliesst einerseits die Wahrscheinlichkeit einer Naturgefahr in einem Gebiet, andererseits das Ausmass der verursachten Schäden an Infrastrukturanlagen, Bauwerke oder Personen mit ein.
Die Gemeinden treffen zur Sicherheit vor lokalen Naturgefahren die erforderlichen planerischen, rechtlichen und baulichen Vorkehrungen.
Ereigniskataster Naturgefahren
Der Naturereigniskataser ist seit Oktober 2020 online verfügbar. Er zeigt alle bekannten, seit 1990 stattgefundenen Ereignisse im Bereich Massenbewegungen (Rutschungen, Sturz, Absenkungen) und wird bei neuen Ereignissen nachgeführt.
Online-Karte Naturereigniskataster
Haben Sie ein Naturereignissen (Murgänge, Sturzprozess, Rutschungen, Steinschlag usw.) beobachtet? Diese können Sie an die zuständigen Fachstellen der Kantone melden.
Gefahrenhinweiskarte im Bereich Massenbewegungen
Die Anfang 2022 fertig erstellte "Gefahrenhinweiskarte im Bereich Massenbewegungen" gibt einen umfassenden Überblick hinsichtlich möglicher Gefährdung durch gravitative Naturgefahren wie Sturzprozesse (z. B. Steinschiag), Rutschprozesse (z. B. Hangrutsch) und Einsturz und/oder Absenkungen (z. B. Dolinen). Eine Gefahrenhinweiskarte zeigt an, wo zukünftig Schaden-Ereignisse auftreten können. Sie macht keine Aussage, wie wahrscheinlich solche Ereignisse sind und mit welcher Intensität sie auftreten können.
Die Gefahrenhinweiskarte soll in Verbindung mit dem Ereigniskataster zusammen einen klaren Hinweis geben, wo innerhalb und im Umkreis von Siedlungen und Infrastrukturanlagen Abklärungen sinnvoll und zweckmässig erscheinen und wo ausserhalb dieser Gebiete mit hoher Schutzgüterdichte bei Baugesuchen Abklärungen zur Gefährdung durch Rutsch- und/oder Sturzprozesse verlangt werden sollten.
Online Karte Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen
Technischer Bericht NGHK vom 17.02.2023 (PDF, 32 Seiten, 3,2 MB)
Gefahrenkarten im Bereich Massenbewegung
Gefahrenkarten sind das Ergebnis der Gefahrenbeurteilung. Diese bilden die Basis für die Ausscheidung von Gefahrenzonen in der Nutzungsplanung und für Auflagen im Rahmen der Baubewilligungsverfahren. Zum Endprodukt gehören neben den eigentlichen Karten, welche die Gefahrenstufen gebietsweise zeigen, ein erläuternder Bericht und die entsprechenden Intensitätskarten. Diese zeigen, wo im Kanton Aargau Siedlungen und Verkehrswege durch Rutschungen und Sturzprozesse bedroht sind. Zudem sind Gefahrenkarten wichtig zur Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Naturgefahren.
Auf Basis der Gefahrenhinweiskarte Rutschungen und Sturzereignisse wurden für drei Pilotregionen detailliertere Gefahrenkarten erarbeitet. Für die drei Regionen Zurzach-Döttingen, Bergdietikon und Rothrist werden Gefahrenkarten für die Prozesse permanente Rutschungen, spontane Rutschungen / Hangmuren, Sturz und falls vorhanden Absenkung/Einsturz erstellt.
Online Karte Gefahrenkarte Massenbewegungen
Technischer Bericht Gefahrenkarte Rothrist Vordemwald Strangelbach 2024 (PDF, 90 Seiten, 67,8 MB)
Technischer Bericht Gefahrenkarte Döttingen Zurzach 2025 (PDF, 203, 37,4 MB)
Technischer Bericht Gefahrenkarte Bergdietikon 2025 (PDF, 93 Seiten, 17,7 MB)
Umsetzung im Baubewilligungsverfahren
Das Baugesetz verlangt, dass eine Baubewilligung erst dann erteilt wird, wenn die Bauten und Anlagen genügend vor Naturgefahren geschützt sind.
Die Schutzzielmatrix zeigt differenziert nach Objektkategorie auf, welcher Schutz vor Naturgefahren im Bereich Massenbewegungen zu erreichen ist.
Merkblatt "Umsetzung Überschwemmungs- und Naturgefahrenschutz im Baubewilligungsverfahren" (PDF, 7 Seiten, 378 KB)
Schutzzielmatrix im Bereich Massenbewegungen (PDF, 1 Seite, 39 KB)
Hangrutschungen vom 8. Juli 2017
Am Samstagnachmittag, 8. Juli 2017, trafen aussergewöhnlich starke Niederschläge das Gemeindegebiet von Zofingen/Oftringen und das Uerketal. Es fiel innerhalb von drei Stunden ein Gebietsniederschlag von rund 80 Millimetern. Der ausserordentliche Niederschlag führte insbesondere in der Region Uerkheim und Zofingen zu Überschwemmungen, Rutschungen und in der Folge zu hohen Schäden.
Allein in Bottenwil ereigneten sich mehr als 10 Hangrutschungen. Das Gelände weist generell mittlere Hangneigungen von 30 Grad auf. Lokal wurden die Rutschungen aber durch konzentriert abgeleitetes Oberflächenwasser begünstigt.
Gemäss dem geologischen Atlas der Schweiz kommen im Bereich der betroffenen Gemeindegebiete Sedimente der Oberen Meeresmolasse (OMM) vor, die von einer geringmächtigen Quartärüberdeckung überlagert werden.
Artikel UMWELT AARGAU
- Hangrutsch in Villnachern, Artikel UMWELT AARGAU Nr. 74, Mai 2017 (PDF, 4 Seiten, 3,9 MB)
- Wenn ein Küttiger Berg nach Aarau strebt. Artikel UMWELT AARGAU, Sondernummer 20, August 2005 (PDF, 2 Seiten, 657 KB)