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Grundwasser

Trinkwasserversorgung

Das Leitbild Wasserversorgungen Aargau enthält Daten und Informationen über die Trinkwasserversorgung und den aktuellen und zukünftigen Wasserbedarf. Es wird momentan im Rahmen des Projekts "Planung Trinkwasserversorgungssicherheit" überarbeitet.

Eine intakte Wasserversorgung bildet die Basis der individuellen Lebensqualität und damit die Voraussetzung für eine erfolgreiche gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Im Kanton Aargau ist es Sache der Gemeinden, die Wasserversorgung sicherzustellen. Die Überwachung des Lebensmittels Trinkwasser und die Kontrolle der technischen Anlagen erfolgt durch das Amt für Verbraucherschutz. Der Kanton unterstützt die Gemeinden in ihrer Aufgabenerfüllung und koordiniert ihre Tätigkeiten. Diese Funktion hat der Kanton unter anderem mit den Leitbildern zur Wasserversorgung von 1973, 1980 und demjenigen von 2007 wahrgenommen.

Das aktuelle Leitbild Wasserversorgungen stammt aus dem Jahr 2007. Gegenüber den damaligen Annahmen haben sich verschiedene klimatische Rahmenbedingungen (längere Trockenperioden, vermehrte Starkregenereignisse) geändert und die Erwartungen hinsichtlich einer weiteren Verbesserung der Wasserqualität nicht erfüllt. Die möglichen negativen Konsequenzen sind im Leitbild 2007 nicht berücksichtigt.

Projekt Planung Trinkwasserversorgungssicherheit

Mit dem Projekt Planung Trinkwasserversorgungssicherheit soll die Trinkwasserversorgung aufgrund der veränderten klimatischen Rahmenbedingungen langfristig sichergestellt werden. Als Projektbestandteil wird das "Leitbild Wasserversorgungen Aargau" aus dem Jahr 2007 aktualisiert und auf den Fokus der langfristigen Trinkwasserversorgungssicherheit durch regional koordinierte Zusammenarbeit ausgerichtet.

Leitbild 2007

Das Leitbild Wasserversorgungen Aargau wird momentan überarbeitet.

Muster-Wasserlieferungsverträge

Wasserlieferungsverträge regeln die Lieferung von Trinkwasser zwischen zwei Gemeinden. Es gibt zwei Vertragsvarianten: Eine für die ordentliche Lieferung im Normalbetrieb und eine für die Lieferung in Notsituationen. Die Verträge werden von der Gemeindeabteilung (DVI) geprüft und von der Abteilung für Umwelt (BVU) genehmigt.