Non-Road-Sektor
Im Kanton Aargau gelten auf Abbaustellen (zum Beispiel Kiesabbau) verschärfte lufthygienische Anforderungen an dieselbetriebene Maschinen und Geräte (Partikelfilterpflicht).
Zum Non-Road-Sektor zählen alle mit einem Verbrennungsmotor ausgestatteten mobilen Maschinen und Geräte, die nicht zur Beförderung von Personen und Güter auf der Strasse bestimmt sind. Dazu gehörten beispielsweise Baumaschinen, Schiffe, Traktoren und weitere in der Landwirtschaft eingesetzte Maschinen, Panzerfahrzeuge und Laubbläser.
Im Kanton Aargau dürfen auf Abbaustellen dieselbetriebene Maschinen und Geräte mit einer Leistung von mehr als 37kW nur eingesetzt werden, wenn sie über einen funktionstüchtigen Partikelfilter gemäss Filterliste des Bundesamts für Umwelt (BAFU) oder über einen Motor gemäss Motorenliste des BAFU verfügen: