Tankstellen
Beim Umschlag von Benzin und Betanken von Fahrzeugen werden Benzindämpfe freigesetzt. Daher müssen Tankstellen mit einem Gasrückführsystem ausgerüstet sein. Die Gasrückführsysteme müssen regelmässig überprüft werden.
Beim Benzinumschlag und beim Betanken von Fahrzeugen entstehen explosive und gesundheitsschädliche (kanzerogene) Dämpfe. Zudem sind diese Dämpfe Vorläufersubstanzen zur Bildung des bodennahen Ozons. Die entweichenden Gase müssen in das System zurückgeführt werden.
Messungen und Kontrollen bei Tankstellen
Der Kanton Aargau hat die Abnahmemessungen und die periodischen Kontrollmessungen dem Tankstellen-Inspektorat (TSI) des Autogewerbeverbandes der Schweiz (AGVS) übertragen. Das TSI übernimmt die administrative Abwicklung und Organisation der Kontrollen. Die Messungen werden von berechtigten Firmen durchgeführt, wobei die Tankstellenhalterin bzw. der Tankstellenhalter die Messfirma auswählen kann.
Zusätzlich zu den periodischen Kontrollmessungen muss eine regelmässige Überprüfung (eigenverantwortliche Wartung) inklusive Eintragungen in das Wartungskontrollheft durch die Betreiberin bzw. den Betreiber der Anlage stattfinden. Die Vorgaben an die eigenverantwortlichen Überprüfungen und die Führung des Wartungskontrollhefts sind in folgender Empfehlung festgelegt:
Grundanforderungen an Gasrückführsysteme
Die Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV) schreibt nicht ein bestimmtes System der Gasrückführung vor, sondern stellt Minimalanforderungen an die Leistungsfähigkeit der Systeme. Im folgenden Handbuch sind die Anforderungen an die Systeme aufgelistet:
Handbuch für die Kontrolle von Tankstellen mit Gasrückführung (PDF, 105 Seiten, 416 KB)
Neue Benzintankstellen müssen mit automatischen Funktionssicherungen für Gasrückführsysteme ausgerüstet werden. Dies gilt auch für Benzintankstellen nach grösserem Umbau, beispielsweise dem Einbau neuer Zapfsäulen.