Forstkreise
Das Gebiet des Kantons Aargau ist in vier Forstkreise unterteilt. Die Kreisforstämter werden von einem diplomierten Forstingenieur geführt. Die Kreisforstämter vertreten die Abteilung Wald gegenüber Gemeinden, Waldeigentümern, Förstern und Dritten und sind deren direkte Ansprechpartner.
Aufgabenbereiche
Im Zusammenhang mit dem Vollzug der Waldgesetzgebung nehmen die Kreisforstämter Kernaufgaben in den Bereichen Waldrecht/Raumplanung, Waldbewirtschaftung, Naturschutz und Forstorganisation wahr.
Sie bearbeiten unter anderem Gesuche für Bauten im und am Wald, bewilligen und kontrollieren Holzschläge und Projekte zur Förderung seltener und wertvoller Baumarten und initiieren, begleiten und koordinieren Naturschutzprojekte im Wald.
Beratung und Aufsicht
Zu den Kernaufgaben der Kreisforstämter gehört auch die Beratung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer und Förster in Fragen der Waldbewirtschaftung, im Waldbau und in Fragen der betrieblichen Organisation sowie bei der Bildung der Forstreviere. Das Kreisforstamt nimmt die fachliche Aufsicht über die Revierförster wahr.
- Übersicht Forstkreise, Kreisforstämter (PDF, 2 Seiten, 240 KB)
- Übersicht Zuständigkeiten Naturschutz (PDF, 1 Seite, 241 KB)