Forstreviere und Revierförster
Für die Aufsicht über den Wald und den Vollzug der Waldgesetzgebung hat der Kanton Aargau sein Gebiet in vier Forstkreise mit insgesamt 61 Forstrevieren unterteilt.
Die Försterinnen und Förster sind von den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern für die Waldbewirtschaftung durch die Forstbetriebe angestellt. Für die Aufsichtsaufgaben werden sie von den Einwohnergemeinden als Revierförster gewählt.
Bildung der Forstreviere
Die Bildung der Forstreviere stützt sich auf die von den Forstbetrieben betreuten und bewirtschafteten Waldungen. Dazu kommen die kleinflächigen, meist privaten Waldungen eines oder mehrerer Gemeindegebiete. In der Regel übernehmen die Leiter eines Forstbetriebes auch die hoheitlichen Aufgaben des Revierförsters. Paragraf 28 des kantonalen Waldgesetzes sowie die Richtlinie "Voraussetzungen für die Bildung von Forstrevieren und die Wahl der Revierförsterinnen und Revierförster" beschreibt die Organisation und das Verfahren der Forstrevierbildung sowie der Wahl der Revierförsterinnen und Revierförster im Detail.
Aufgaben der Revierförster
Die Revierförster üben die zum Schutz des Walds nötigen Aufsichts-, Vollzugs- und Kontrollaufgaben aus, wirken bei der Erarbeitung von Planungsgrundlagen und der Erhebung von Daten mit, sorgen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, sind für die Beratung und die Holzschlagbewilligung im kleinflächigen Waldeigentum ( weniger als 20 Hektaren, meist private Waldeigentümer) zuständig und sorgen für eine angemessene Information der Öffentlichkeit zu waldrelevanten Themen.
Paragraph 30 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau AWaV konkretisiert die Aufgaben der Revierförster:
- Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz des Walds, der Wildtiere und der Pflanzen
- Mitwirkung beim Vollzug waldrechtlicher Bewilligungen und Anordnungen
- Mitwirkung bei der Festlegung waldbaulicher und jagdlicher Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Planungsgrundlagen und der Erstellung kantonaler Statistiken
- Holzanzeichnung und Überwachung der waldbaulichen Massnahmen zur Sicherstellung der nachhaltigen und naturnahen Waldbewirtschaftung
- Erteilen von Holzschlagbewilligungen für kleinflächiges Waldeigentum und Beratung der Privatwaldeigentümer
- Information der lokalen Bevölkerung über die Bedeutung des Walds und dessen Funktionen.
Mit der Revierförstersuche können Sie herausfinden, welche Försterin oder welcher Förster für welches der über 60 Forstreviere zuständig ist.
Zum Thema Aargauer Wald und Waldrecht:
- Bericht UMWELT AARGAU: "Wer ist verantwortlich für den Wald?" (PDF, 2 Seiten, 78 KB)
- Weisung "Erfüllung der Aufgaben der Forstreviere" (PDF, 16 Seiten, 1,4 MB)
- Richtlinien "Voraussetzungen für die Bildung von Forstrevieren und die Wahl der Revierförsterinnen und Revierförster" (PDF, 8 Seiten, 1,3 MB)