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Waldflächen
Die Waldflächen basieren auf der Walddefinition des Aargauischen Waldgesetzes; verantwortlich für die Walderhebung sind die Kreisförster. Der Waldanteil an der gesamten Kantonsfläche liegt deutlich über dem schweizerischen Mittel. Der Wald ist gleichmässig über den Kanton verteilt und dient als Naherholungsgebiet.
Forstreviere
Der Aargauer Wald ist organisatorisch in Forstreviere aufgeteilt. Die von den Einwohnergemeinden gewählten Revierförster üben die zum Schutze des Waldes nötigen Aufsichts-, Vollzugs- und Kontrollaufgaben aus. Typischerweise ist ein Forstrevier aus mehreren Gemeinden zusammengesetzt.
Pflanzengesellschaften im Wald
Die pflanzensoziologische Karte ist eine wichtige waldbauliche Grundlage. Die Pflanzensoziologie basiert auf der Beobachtung, dass im Naturwald unter bestimmten Standortbedingungen immer wieder ähnliche Waldbilder mit gleicher Artenzusammensetzung der Pflanzen und Pilze vorkommen.
Vertraglich gesicherte Waldflächen
Waldflächen, die im Rahmen des Naturschutzprogramms Wald gesichert wurden. Es werden zwei Kategorien unterschieden: Nutzungsverzichts- und Pflegeverträge.
Naturwaldreservate
Naturwaldreservate sind Wälder von mindestens 20 Hektaren Fläche, in denen während 50 Jahren auf die Holznutzung verzichtet wird. Das Ziel ist die Förderung der auf Alt- und Toholz angewiesenen Arten.
Aargauer Staatswald
Über den ganzen Aargau verteilt gibt es Wälder im Eigentum des Kantons (Staatswald).