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Beteiligungen

Public Corporate Governance

Die Corporate Governance für öffentliche Unternehmen (Public Corporate Governance, PCG) regeln das Verhältnis zwischen dem Kanton als Eigentümer und den Beteiligungen. Mit den PCG-Richtlinien wird eine angemessene Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen des Kantons bezweckt.

Richtlinien

Der Regierungsrat hat am 18. September 2013 die Richtlinien zur Public Corporate Governance für die Beteiligungen des Kantons Aargau revidiert. Am 6. September 2017 erfolgte die letzte Teilrevision. Die Richtlinien enthalten Bestimmungen, welche die interne Organisation des Kantons betreffen, regeln das Verhältnis zwischen Kanton als Eigentümer und seinen Beteiligungen, legen die kantonalen Steuerungsinstrumente für die Beteiligungen fest und umfassen Anforderungen, die sich an die Beteiligungen richten. Auf Grundlage der PCG-Richtlinien kann der Kanton seine Interessen gegenüber den kantonalen Beteiligungen transparent und auf der Basis klarer Regeln wahrnehmen.