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Finanzkennzahlen

Verschuldung

Brutto- und Nettoschuld

Brutto- und Nettoschuld 2017–2023. © Kanton Aargau

Wie aus nachstehender Abbildung ersichtlich, konnten sowohl Brutto- als auch Nettoschuld seit 2016 wesentlich reduziert werden. Im Jahr 2023 betrugen die Bruttoschulden noch gut 1,6 Milliarden Franken, während Netto ein Vermögen von 408 Millionen Franken (Nettovermögen I) bzw. von knapp 1,2 Milliarden Franken (Nettovermögen II) resultierte.

Nettoschuld I pro Einwohner/in und Nettoverschuldungsquotient

Nettoschuld in Franken und Nettoverschuldungsquotient 2017–2023. © Kanton Aargau

2017 lag die Nettoschuld des Kantons Aargau pro Kopf bei 2'297 Franken. In den Folgejahren sank sie stetig bis auf 21 Franken im Jahr 2021. Seither resultiert ein Nettovermögen, das sich 2023 auf 561 Franken pro Kopf der Bevölkerung belief. Die gleiche Entwicklung lässt sich folglich auch beim Nettoverschuldungsquotienten beobachten, der den Anteil der direkten Steuern ausweist, der erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Er lag bereits 2017 unter 100 % und damit im als "gut" bezeichneten Bereich. Seit 2022 ist der Nettoverschuldungsquotient – entsprechend der Entwicklung der Nettoschuld I – negativ

Aargauer Verschuldungsgrössen

Das Finanzrecht des Kantons Aargau kennt drei wesentliche Schuldengrössen:

  • Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung: Resultiert in der Jahresrechnung ein Fehlbetrag der Finanzierungsrechnung, ist dieser ab dem übernächsten Budgetjahr in Raten von mindestens 20 % abzutragen. Seit 2014 wies die Finanzierungsrechnung zweimal Fehlbeträge aus, die per Ende 2022 vollständig getilgt wurden.
  • Bisherige Fehlbeträge: Die bis 2013 aufgelaufenen Fehlbeträge wurden jährlich um 3,8 % reduziert und waren per Ende 2021 definitiv abgetragen.
  • Spezialfinanzierung Sonderlasten: Zurückzuführen ist diese Schuld insbesondere auf die Ausfinanzierung der Pensionskassen sowie auf die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken. Diese Schuld wird mit verschiedenen Erträgen (v.a. aus Beteiligungen) abgetragen. Per Ende 2023 resultierte ein Vermögen, das 2024 der ordentlichen Rechnung gutgeschrieben wurde.

Schuldengrössen des Aargauer Finanzrechts

In Millionen Franken20162017201820192020202120222023
Neue Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung (§ 20 Abs. 2 GAF)157.8144.7110.576.342.321.000
Bisherige Fehlbeträge (§ 51 GAF)258248.2163.7157.5101.5000
Schuld Spezialfinanzierung Sonderlasten (G Sonderlasten)925.9881.5668.4638.8571.9162.436.0-12.0
Total1'341.71'274.4942.6872.6715.6183.436.0-12.0