Finanzpolitik
Der Regierungsrat bekennt sich zu einer nachhaltigen und wachstumsorientierten Finanzpolitik.
Die Grundlagen der kantonalen Finanzpolitik sind in der Kantonsverfassung sowie im Gesetz, im Dekret und in der Verordnung über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF, DAF, VAF) geregelt und finden sich auch im Entwicklungsleitbild mit finanzieller Langfristperspektive des Regierungsrats. Die Finanzpolitik des Kantons Aargau ist auf Nachhaltigkeit und Wachstum ausgerichtet.
Nachhaltige Finanzpolitik
Eine nachhaltige Finanzpolitik sorgt für Stabilität und für Chancengleichheit zwischen den Generationen. Sie bewahrt langfristig den kantonalen Handlungsspielraum und schafft damit die Voraussetzung, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Eine nachhaltige Finanzpolitik ermöglicht die Finanzierung der notwendigen Staatsaufgaben, strebt nach einem mittelfristig ausgeglichenen Budget, vermeidet strukturelle Defizite, reduziert langfristig die bestehenden Fehlbeträge und achtet auf eine vergleichsweise niedrige Staats- und Steuerquote. Wichtigstes Instrument der nachhaltigen Finanzpolitik ist die Schuldenbremse, die vorgibt, dass neu entstandene Fehlbeträge ab dem übernächsten Jahr abzutragen sind.