Boden- & Pachtrecht

Im Bereich des landwirtschaftlichen Boden- und Pachtrechts setzt Landwirtschaft Aargau als Bewilligungsbehörde die gesetzlichen Vorgaben des Bundes um.
Bäuerliches Bodenrecht
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)(öffnet in einem neuen Fenster) regelt Handänderungen, Zerstückelungen und hypothekarische Belehnungen von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben. Zu unterscheiden sind privatrechtliche Bestimmungen, die innerhalb der Familie zur Anwendung gelangen und öffentlichrechtliche Aspekte, die bei den obgenannten Transaktionen beachtet werden müssen. Die Zuständigkeit liegt bei der Bewilligungsbehörde des entsprechenden Kantons. Im Aargau liegt die Zuständigkeit bei Landwirtschaft Aargau.
Landwirtschaftliches Pachtrecht
Das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG)(öffnet in einem neuen Fenster) regelt die Nutzung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben gegen Bezahlung eines Pachtzinses. Es geht dabei insbesondere um Bestimmungen wie Pachtdauer, Höhe des Pachtzinses, Unterhalt des Pachtobjekts und Auflösung von Pachtverträgen.
Ihre Ansprechpersonen
- Felix Peter, Leiter Boden- und Pachtrecht
- Janine Wülser, Sachbearbeiterin Boden- und Pachtrecht
- Formular Beschwerdeverzicht im Voraus (PDF, 1 Seite, 75 KB)
- Formular Gesuch Bodenrecht (RTF, 5 Seiten, 392 KB)
Rechtliche Grundlagen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht BGBB (SR 211.412.11)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht LPG (SR 221.213.2)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Allgemeine Landwirtschaftsverordnung ALaV (SAR 910.215)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau LwG AG (SAR 910.200)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gebührenverordnung (SAR 662.111)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz über die Landwirtschaft LwG (SR 910.1)(öffnet in einem neuen Fenster)