Bodenrecht
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) enthält Bestimmungen über landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke mit dem Ziel, das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstands und einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichtete Landwirtschaft zu erhalten und deren Struktur zu verbessern.
Die Stellung von Selbstbewirtschafterinnen und Selbstbewirtschaftern beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe oder Grundstücke wird mit dem BGBB gestärkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um Eigentümerinnen und Eigentümer oder Pächterinnen und Pächter handelt. Zudem sollen mit dem Bodenrecht übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden bekämpft werden. Im BGBB werden Handänderungen, Zerstückelungen und hypothekarische Belehnungen von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben geregelt.
Geltungsbereich
Landwirtschaftliche Grundstücke im Sinne des BGBB
- ausserhalb der Bauzone gemäss Art. 15 des Raumplanungsgesetzes
- landwirtschaftlich nutzbar
- mindestens 25 Aren, Rebland mindestens 15 Aren
- alle landwirtschaftlichen Grundstücke unter 25 Aren, Waldgrundstücke sowie betriebsnotwendige Gebäude mit Hofumschwung in der Bauzone, wenn sie zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören
- gemischte Grundstücke (landwirtschaftliche/nichtlandwirtschaftliche Teilflächen), solange sie nicht entsprechend der Nutzungszone aufgeteilt sind
- landwirtschaftliche Grundstücke unter 25 Aren im Perimeter einer laufenden Landumlegung (Aktuelle Meliorationsprojekte (PDF, 3 Seiten, 278 KB))
Landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne des BGBB
- Gesamtheit von landwirtschaftlichen Grundstücken, Bauten und Anlagen, die als Grundlage der landwirtschaftlichen Produktion oder dem produzierenden Gartenbau dient
- mindestens 1.0 Standardarbeitskraft (SAK)
- günstige Betriebsstruktur / gute Arrondierungsverhältnisse
- erhaltungswürdig (siehe "Mehr zum Thema")
Vor der Einführung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) waren die Bestimmungen, die das bäuerliche Bodenrecht betrafen, auf verschiedene Gesetze verteilt. Mit der Einführung des BGBB wurden diese Verhältnisse bereinigt und alle Bestimmungen in einem Gesetz zusammengefasst. In der Zeit der Immobilienblase 1985 bis 1990 haben zudem Spekulationskäufe, wegen möglicher Einzonung in die Bauzone und steuerliche Ersatzbeschaffungen, stark zugenommen und die Preise für Landwirtschaftsland sind gestiegen (Preise bis zu Fr. 50.–/m²). Diesen Verhältnissen wollte man bewusst entgegenwirken.
- Faktenblatt bäuerliches Bodenrecht (PDF, 5 Seiten, 598 KB)
- Artikel Landwirtschaftliches Gewerbe - erhaltungswürdig oder nicht (PDF, 2 Seiten, 105 KB)
Rechtliche Grundlagen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)
- Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht BGBB (SR 211.412.11)
- Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht VBB (SR 211.412.110)
- Allgemeine Landwirtschaftsverordnung ALaV (SAR 910.215)
- Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau LwG AG (SAR 910.200)
- Gebührenverordnung (SAR 662.111)
- Raumplanungsgesetz RPG (SR 700)