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Beitragsarten

Einzelkulturbeiträge

Die Einzelkulturbeiträge ersetzen die Ackerbaubeiträge und fördern den inländischen Anbau von Kulturen, die eine sinnvolle Bereicherung der Fruchtfolge bilden.

Einzelkulturbeiträge werden für Ölsaaten; Saatgut von Kartoffeln, Mais, Futtergräsern und Futterleguminosen; Soja; Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen zu Futterzwecken und Zuckerrüben ausgerichtet, mit festgelegten Beitragshöhen. In Ergänzung zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen wird damit der Anbau ausgewählter und strategisch wichtiger Kulturen speziell gefördert.

Beitragsberechtigt sind auch juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sowie Kantone und Gemeinden, sofern sie Betriebe bewirtschaften.

Für angestammte Flächen im Ausland gelten die gleichen Beitragssätze wie für das Inland, allerdings werden Beiträge der EU in Abzug gebracht.

Besondere Voraussetzungen

  • Die Kulturen müssen geerntet werden.
  • Die Ernte von Ölsaaten und Körnerleguminosen muss in reifem Zustand zur Körnergewinnung erfolgen, das Erntegut muss gedroschen werden.
  • Erntegut der Ackerbohnen, Eiweissebsen und Lupinen muss zu Futterzwecken eingesetzt werden.
  • Mischungen von Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen zu Futterzwecken mit Getreide erfordern ein Gewichtsanteil der zu Beiträgen berechtigenden Kulturen von mindestens 30 Prozent im Erntegut.
  • Bei Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futtergräsern und Futterleguminosen muss eine bestimmte Fläche schriftlich festgelegt werden, die die Anforderungen nach Saat- und Pflanzgut-Verordnung des WBF erfüllt.
  • Der Beitrag für Zuckerrüben wird nur gewährt, wenn ein schriftlicher Vertrag auf eine bestimmte Liefermenge mit den Zuckerfabriken besteht und die Ernte den Zuckerfabriken abgeliefert wird.

Beitragsausschluss

  • Flächen ausserhalb der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN).
  • Nicht angestammte Flächen im Ausland.
  • Parzellen oder Teilflächen davon mit einem hohen Besatz an Problemunkräutern, wie Blacken, Ackerkratzdisteln, Quecken, Flughafer, Jakobs-Kreuzkraut oder invasive Neophyten.
  • Saatgutflächen oder Teilflächen davon, welche nicht feldbesichtigt und anerkannt wurden.
  • Flächen, die vor ihrem Reifezustand und nicht zur Körnergewinnung geerntet werden.
  • Zuckerrüben, die nicht der Zuckerherstellung dienen.
  • Flächen mit Ölkürbissen, die nicht auf dem Feld ausgedroschen werden.