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Beitragsarten

Produktionssystembeiträge

Die Produktionssystembeiträge umfassen Beiträge für gesamtbetriebliche und für teilbetriebliche Produktionsformen. Sie dienen der Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsweisen.

Beitrag für gesamtbetriebliche Produktionsformen

Als einziger Beitrag für gesamtbetriebliche Produktionsformen wird der Beitrag für die biologische Landwirtschaft ausgerichtet. Im Pflanzenbau dürfen keine mineralischen Stickstoffdünger verwendet werden. Pflanzenschutzmittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn eine unmittelbare Bedrohung für die Kulturen besteht. Der Einsatz von Wachstumsregulatoren, Welkemitteln und Herbiziden ist nicht erlaubt. In der Nutztierhaltung ist das Programm über den regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) Pflicht. Eine präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel oder von Antibiotika ist nicht zulässig.

Beiträge für teilbetriebliche Produktionsformen

Beiträge für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel

  • Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau
  • Beitrag für den Verzicht auf Insektizide und Akarizide im Gemüse- und Beerenanbau
  • Beitrag für den Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte bei Dauerkulturen
  • Beitrag für die Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln nach der biologischen Landwirtschaft
  • Beitrag für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen

Beitrag für die funktionale Biodiversität

  • Beitrag für Nützlingsstreifen

Beiträge für die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit

  • Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens
  • Beitrag für die schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche

Beitrag für Klimamassnahmen

  • Beitrag für den effizienten Stickstoffeinsatz im Ackerbau

Beitrag für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF)

  • Förderung Produktion gemäss betriebsspezifischen Standortpotenzial

Beiträge für besonders tierfreundliche Produktionsformen

Tierwohlbeiträge

  • Beitrag für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Beitrag)
  • Beitrag für regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS-Beitrag)
  • Beitrag für besonders hohen Auslauf- und Weideanteil für die Tierkategorien der Rindergattung und Wasserbüffel (Weidebeitrag)

Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen

  • Senkung der Emissionen durch längere Nutzungsdauer von Kühen

Beitragshöhen

Beiträge für den Pflanzenbau
- () - () Fr./ha
Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau
Raps, Kartoffeln, Freiland-Konservengemüse und Zuckerrüben

Andere Ackerkulturen gemäss DZV
800


400
Beitrag für den Verzicht auf Insektizide und Akarizide im Gemüse- und BeerenanbauEinjähriger Gemüse- und Beerenanbau1'000
Beitrag für den Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte bei DauerkulturenDauerkulturen1'100
Beitrag für die Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln nach der biologischen LandwirtschaftDauerkulturen1'600
Beitrag für den Verzicht auf HerbizideRaps, Kartoffeln und Freiland-Konservengemüse

Spezialkulturen (inkl. Dauerkulturen)

Hauptkulturen der übrigen offenen Ackerfläche (inklusive Tabak und Wurzeln der Treibzichorie)
600


1'000


250
Beitrag für NützlingsstreifenAuf offener Ackerfläche

In Dauerkulturen
3'300

4'000
Beitrag für eine angemessene Bedeckung des BodensHauptkulturen auf offener Ackerfläche mit Ausnahme von einjährigem Freilandgemüse, Beerenkulturen sowie Gewürz- und Medizinalpflanzen

Einjähriges Freilandgemüse, Beerenkulturen, Gewürz- und Medizinalpflanzen auf offener Ackerfläche

Für Reben
200




1'000





600
Beitrag für die schonende BodenbearbeitungHauptkulturen auf der Ackerfläche250
Beitrag für den effizienten StickstoffeinsatzHauptkulturen auf der Ackerfläche100
Beitrag für die biologische LandwirtschaftSpezialkulturen

Übrige offene Ackerfläche

Übrige beitragsberechtigte Fläche
1'600

1'200

200
Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion- () 200
Tierwohlbeiträge
- () - () Fr./GVE
BTS-BeitragRindvieh > 160 Tage

Pferde > 900 Tage

Ziegen > 1 Jahr

Schweine ohne Zuchteber > halbjährig und ohne Saugferkel

Geflügel und Kaninchen
75

75

75

130


235
RAUS-BeitragRinder > 160 Tage, Pferde, Schafe und Ziegen

Rinder < 160 Tage, nicht säugende Sauen

Übrige Schweine ohne Saugferkel

Geflügel

Bisons und Hirsche
190

370

165

290

80
WeidebeitragRinder > 160 Tage

Rinder ≤ 160 Tage
350

530
Verlängerte NutzungsdauerMilchkühe ab durchschnittlich drei Abkalbungen

Milchkühe ab durchschnittlich sieben Abkalbungen

Andere Kühe ab durchschnittlich vier Abkalbungen

Andere Kühe ab durchschnittlich acht Abkalbungen
10

100

10

100

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