Übergangsbeiträge
Die temporär gewährten Übergangsbeiträge sollen einen sozialverträglichen Übergang vom alten zum neuen Direktzahlungssystem der Agrarpolitik 2014–2017 ermöglichen.
Die Übergangsbeiträge federn die finanzielle Differenz zwischen den Direktzahlungen gemäss Agrarpolitik 2014–2017 und dem alten System ab. Sie werden im Laufe der Jahre durch die Beteiligung an freiwilligen Direktzahlungsprogrammen kompensiert. Die Einkommens- und Vermögenslimiten finden bei der Bemessung der Übergangsbeiträge Anwendung. Übergangsbeiträge werden mittels Basiswert (pro Betrieb festgelegt) und einem jährlich angepassten Faktor berechnet.