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Direktzahlungen & Beiträge

Beitragsvoraussetzungen

Damit ein landwirtschaftlicher Betrieb einen Anspruch auf Direktzahlungen und Beiträge geltend machen kann, muss er bestimmte, in der Bundesgesetzgebung festgelegte Voraussetzungen erfüllen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Ausrichtung von Direktzahlungen und Beiträgen sind untenstehend aufgelistet. Detaillierte Angaben über die Voraussetzungen finden Sie über den Link auf die entsprechende Gesetzesbestimmung.

Allgemein

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter

Beitragsberechtigte Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter(öffnet in einem neuen Fenster) sind natürliche Personen, die das 65. Altersjahr noch nicht vollendet haben, mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz. Ausbildungsanforderung(öffnet in einem neuen Fenster) ist eine berufliche Grundbildung im "Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe" mit Eidgenössischem Berufsattest oder Fähigkeitszeugnis oder Bäuerin mit Fachausweis.

Ökologischer Leistungsnachweis

Ausführliche Informationen zum ÖLN sind in den KIP Richtlinien für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN)(öffnet in einem neuen Fenster) zu finden, die wichtigsten Änderungen im Überblick (PDF, 1 Seite, 40 KB).

Massgebende Tierbestände

Flächen

Ausschliesslich Landwirtschaftliche Nutzfläche(öffnet in einem neuen Fenster) (LN) ist beitragsberechtigt. Bestimmte Kriterien führen zum Ausschluss von Flächen von der LN(öffnet in einem neuen Fenster).

Kontrollwesen

Die Ausrichtung von Direktzahlungen und Beiträgen ist an strenge Auflagen gebunden. Als Gesetz- und Geldgeber verlangt der Bund deshalb regelmässige Kontrollen. Die Kantone sind für den entsprechenden Vollzug verantwortlich.

Landwirtschaft Aargau hat für die Durchführung der Kontrollen private Organisationen beauftragt:

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Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN)

Massgebende Tierbestände

Flächen

Rechtliche Grundlagen