Beitragsvoraussetzungen

Damit ein landwirtschaftlicher Betrieb einen Anspruch auf Direktzahlungen und Beiträge geltend machen kann, muss er bestimmte, in der Bundesgesetzgebung festgelegte Voraussetzungen erfüllen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Ausrichtung von Direktzahlungen und Beiträgen sind untenstehend aufgelistet. Detaillierte Angaben über die Voraussetzungen finden Sie über den Link auf die entsprechende Gesetzesbestimmung.
Allgemein
- Ökologischer Leistungsnachweis(öffnet in einem neuen Fenster) (ÖLN) auf dem ganzen Betrieb erfüllt
- Einhaltung der maximalen Tierbestände(öffnet in einem neuen Fenster)
- Mindestarbeitsaufkommen(öffnet in einem neuen Fenster) auf dem Betrieb von mindestens 0,20 SAK
- Mindestarbeitsanteil(öffnet in einem neuen Fenster): 50 % der Arbeiten auf dem Betrieb werden von betriebseigenen Arbeitskräften ausgeführt
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter
Beitragsberechtigte Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter(öffnet in einem neuen Fenster) sind natürliche Personen, die das 65. Altersjahr noch nicht vollendet haben, mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz. Ausbildungsanforderung(öffnet in einem neuen Fenster) ist eine berufliche Grundbildung im "Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe" mit Eidgenössischem Berufsattest oder Fähigkeitszeugnis oder Bäuerin mit Fachausweis.
Ökologischer Leistungsnachweis
- Haltung der Nutztiere(öffnet in einem neuen Fenster) nach Tierschutzgesetzgebung
- Ausgeglichene Düngerbilanz(öffnet in einem neuen Fenster)
- Angemessener Anteil an Biodiversitätsförderflächen(öffnet in einem neuen Fenster) (BFF)
- Vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Objekten in Inventaren von nationaler Bedeutung(öffnet in einem neuen Fenster)
- Geregelte Fruchtfolge(öffnet in einem neuen Fenster)
- Geeigneter Bodenschutz(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel(öffnet in einem neuen Fenster) (PSM)
- Pufferstreifen(öffnet in einem neuen Fenster)
Ausführliche Informationen zum ÖLN sind in den KIP Richtlinien für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN)(öffnet in einem neuen Fenster) zu finden, die wichtigsten Änderungen im Überblick (PDF, 1 Seite, 40 KB).
Massgebende Tierbestände
- Bemessungsperiode, Rahmenbedingungen der Erhebung und die Bestimmung der massgebenden Tierbestände(öffnet in einem neuen Fenster)
- Angabe des massgebenden Tierbestandes in GVE gemäss Umrechnungsfaktoren(öffnet in einem neuen Fenster)
- Raufutterverzehrende Grossvieheinheiten(öffnet in einem neuen Fenster) (RGVE): Tiere der Rindergattung und der Pferdegattung sowie Schafe, Ziegen, Bisons, Hirsche, Lamas und Alpakas
Flächen
Ausschliesslich Landwirtschaftliche Nutzfläche(öffnet in einem neuen Fenster) (LN) ist beitragsberechtigt. Bestimmte Kriterien führen zum Ausschluss von Flächen von der LN(öffnet in einem neuen Fenster).
Kontrollwesen
Die Ausrichtung von Direktzahlungen und Beiträgen ist an strenge Auflagen gebunden. Als Gesetz- und Geldgeber verlangt der Bund deshalb regelmässige Kontrollen. Die Kantone sind für den entsprechenden Vollzug verantwortlich.
Landwirtschaft Aargau hat für die Durchführung der Kontrollen private Organisationen beauftragt:
- Agricon GmbH(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verein KUL BERN(öffnet in einem neuen Fenster)
- bio.inspecta AG(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bio Test Agro AG(öffnet in einem neuen Fenster)
Allgemein
Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN)
- Ausnahmeregelungen Trockenheit 2022 (PDF, 4 Seiten, 226 KB)
- Witterungsbedingte Ausnahmeregelungen 2021 bei der Nährstoffbilanz und der GMF-Bilanz (PDF, 2 Seiten, 212 KB)
- Merkblatt Pflanzenschutzanwendungen (PDF, 4 Seiten, 187 KB)
- Vertrag ÖLN Gemeinschaft (PDF, 4 Seiten, 141 KB)
- Agricon Formulare (Auslaufjournale, Fruchtfolgeplan, Schlagkartei, Zu- und Wegfuhr von Mineraldüngern usw.)(öffnet in einem neuen Fenster)
- AGRIDEA Merkblatt Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften(öffnet in einem neuen Fenster)
Massgebende Tierbestände
- Wegleitung Deklaration Durchschnittsbestand Mastpoulets und -schweine (PDF, 2 Seiten, 140 KB)
- Berechnung Durchschnittsbestand Mastpoulets (XLSX, 445 KB)
- Berechnung Durchschnittsbestand Mastschweine (XLS, 80 KB)
Flächen
- Problempflanzen und Verbuschung auf Landwirtschaftlicher Nutzfläche (PDF, 12 Seiten, 3,1 MB)
- Weisung Flächen im erschlossenen Baugebiet (PDF, 3 Seiten, 157 KB)
- AGIS Flächen messen(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
- Tierschutzgesetz TSchG (SR 455)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Landwirtschaftsgesetz LwG (SR 910.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Tierschutzverordnung TSchV (SR 455.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Direktzahlungsverordnung DZV (SR 910.13)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben VKKL (SR 910.15)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Landwirtschaftliche Begriffsverordnung LBV (SR 910.91)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Höchstbestandesverordnung HBV (SR 916.344)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung AkkBV (SR 946.512)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren (SR 455.110.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Allgemeine Landwirtschaftsverordnung ALaV (SAR 910.215)(öffnet in einem neuen Fenster)