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Direktzahlungen & Beiträge

Datenerhebung / Termine

Landwirt bei der Betriebsstrukturdatenerhebung

Die Betriebststrukturdatenerhebung für direktzahlungsberechtigte Betriebe findet jedes Jahr statt. Sie werden durch die Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft (KEL) unterstützt. Hobbytierhaltende sind aufgefordert, ihre Hobbytierhaltung zur Bekämpfung von Tierseuchen und hochansteckenden Krankheiten zu registrieren, zu aktualisieren oder bei Aufgabe abzumelden.

Termine 2024

Die Betriebsstrukturdatenerfassung im Agriportal ist für alle direktzahlungsberechtigten Betriebe obligatorisch. Sie erhalten vom Kanton jeweils eine separate Aufforderung für die einzelnen Erfassungstermine.

Termine Betriebsstrukturdatenerhebung 2024
Mitte FebruarZustellung Informationen zur Datenerhebung an Betriebe
Mi 21. Februar
19:30 Uhr
Online-Informationsveranstaltung zu Neuerungen DZ, ÖLN und Datenerhebung 2024
Do 22. Februar
bis
Fr 15. März
Datenerfassung der DZ-Betriebe im agriPortal:
  • Erfassung Betriebsstrukturdaten und Beitragsgesuch
  • Flächen- oder Kulturerfassung bei Produktionssystembeiträgen PSB
  • Erfassung obst.ch
  • Erfassung Bienenstände und Völker
Mo 18. März
bis
Mo 8. April
Datenerfassung der Nicht-DZ-Betriebe, Hobbybetriebe und Bienenhalter im agriPortal:
  • Erfassung Betriebsstrukturdaten (Flächen, Tiere)
  • Erfassung Bienenstände und Völker
Bis Mi 1. MaiLetzte, nachträgliche Meldungen über Veränderungen der Tierbestände, Flächen, Kulturen und Bewirtschafterwechsel bei Landwirtschaft Aargau
Di 30. April
bis
Fr 31. Mai
Nacherfassung Produktionssystembeiträge PSB im agriPortal:
  • Erfassen der Flächen/Parzellen oder der Kulturen im agriPortal/agriGIS
Do 27. JuniAkontozahlung Direktzahlungen
Bis Mi 31. JuliEinreichen BFF QII-Atteste bei Landwirtschaft Aargau
Do 15. August
bis
Sa 31. August
Anmeldung Direktzahlungsarten und ÖLN 2025 im agriPortal
  • Meldungen allfälliger Betriebsmutationen 2025 (Bewirtschafterwechsel, Betriebsaufgaben etc.)
Bis Ende 2024Meldungen allfälliger Betriebsmutationen 2025 (Bewirtschafterwechsel, Betriebsaufgaben etc.)
Mo 4. NovemberHauptzahlung Direktzahlungen
Mi 4. DezemberSchlusszahlung Direktzahlungen

Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft

Die Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft (KEL) ist verantwortlich für die Erhebung der landwirtschaftlichen Strukturdaten (Flächen und Tiere) in ihrem Gemeindegebiet. Sie unterstützt bei Bedarf die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bei der elektronischen Datenerhebung im Agriportal. Sie bildet die Schnittstelle zwischen den Landwirtschaftsbetrieben einer Gemeinde und Landwirtschaft Aargau beziehungsweise den Bundesstellen. Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie im Verzeichnis Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft (PDF, 5 Seiten, 512 KB).

Videos Informationsveranstaltungen 2024

Informationsveranstaltung 2024

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KEL Instruktion 2024

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agriGIS

Auf Basis der Angaben in agriGIS werden die Direktzahlungen berechnet und ausbezahlt. Mit agriGIS führen die Landwirtinnen und Landwirte ihre Flächendaten im Rahmen der jährlichen Betriebsstrukturdatenerhebung eigenverantwortlich nach. Der Zugang erfolgt passwortgeschützt über Agate oder direkt über das AgriPortal. Landwirtinnen und Landwirte, die bei der Erfassung mit agriGIS Fragen haben, werden gebeten, die untenstehenden Anleitungen und Schulungsvideos zu studieren. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an ihre Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft (KEL), welche umfassend in agriGIS geschult wurde.

Hilfestellungen in agriGIS

Als Hilfestellung zur Erfassung der Betriebsstrukturdaten mit agriGIS stehen Ihnen Anleitungen und Schulungsvideos zur Verfügung.

Anleitung

Ausführliche Informationen zur Anwendung von agriGIS finden Sie in der Anleitung zur Datenerfassung mit agriGIS (PDF, 34 Seiten, 3,3 MB).

Schulungsvideos

Die Funktionen und Werkzeuge, welche in agriGIS zur Verfügung stehen, werden in folgenden Schulungsvideos erläutert:

Bestätigung Vertragsobjekte

In der Anleitung Vertragsvorschlag bestätigen (PDF, 3 Seiten, 158 KB) finden Sie Hilfestellungen zur Kontrolle und Bestätigung der vom Büro Agrofutura AG vorgeschlagenen Vertragsobjekte.

Nutzungsflächen als GIS Datensatz herunterladen

Sie können die Nutzungsflächen als GIS-Datensatz herunterladen (Kurzanleitung: Nutzungsflächen als GIS Datensatz herunterladen (PDF, 2 Seiten, 120 KB)). In agriGIS ist dazu lediglich ein Knopfdruck und die Eingabe der E-Mail-Adresse erforderlich. Damit können die in der Betriebsstrukturdatenerhebung erfassten Flächendaten für weiterführende Systeme (zum Beispiel Feldkalender von Barto) genutzt werden.

Bienenerhebung

Biene auf Blüte
© Kanton Aargau

Die Bienenstandorte im Aargau werden erhoben. Bestimmte Mutationen bei Bienenständen können im Kanton Aargau das ganze Jahr hindurch gemeldet werden. Die Erhebung der Bienenstände und -völker erfolgt im Kanton Aargau jeweils im März des aktuellen Jahres. Folgende Meldungen können während des ganzen Jahrs mit Hilfe des Formulars Mutation Bienenerhebung gemacht werden:

  • Anmeldung als neue Imkerin oder neuer Imker
  • Aufstellen eines neuen Bienenstands
  • Übernahme eines bestehenden Bienenstands
  • Verschiebung eines bestehenden Bienenstands
  • Abgabe eines Bienenstands
  • Aufhebung beziehungsweise Auflösung eines Bienenstands

Die Standorte sind mit den Landeskoordinaten (zum Beispiel 2655360/ 1265950) einzutragen. Die korrekten Koordinaten lassen sich mit Hilfe unserer Online-Karte per Klick auf die Karte oder am rechten unteren Bildrand ermitteln. Mit Auswahl der Karte "Bienenstandorte" sind in der Online-Karte zudem die aktuell gemeldeten Bienenstände ersichtlich.

Erfassung Hobbynutztierhaltung

Bricht eine Tierseuche aus, muss der Kanton alle Tierhalterinnen und Tierhalter über entsprechende Massnahmen informieren können. Aus diesem Grund müssen Aargauerinnen und Aargauer, die eine Tierhaltung als Hobby betreiben (="Hobbytierhaltung"), diese über untenstehende Formulare registrieren, aktualisieren oder gegenbenenfalls abmelden. Mit der Registrierung Ihrer Hobbytierhaltung tragen Sie aktiv zur Bekämpfung von Seuchen und hochansteckenden Krankheiten bei.

Der Veterinärdienst informiert mit Merkblättern über die Einhaltung der Tierschutz-Gesetzgebung bei der Haltung von Nutztieren.