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Aus der Praxis

Freileitungsmasten als Trittsteine für die Biodiversität

Die Fläche unter Freileitungsmasten bietet die Möglichkeit, Lebensräume für unterschiedliche Tierarten zu schaffen. Der sichere Betrieb der Masten darf dabei aber nicht beeinträchtigt werden.

Amphibientümpel unter einem Freileitungsmast. Foto: Agrofutura AG

Kleinstrukturen sind besonders wirksam in Kombination mit Biodiversitätsförderflächen wie extensiv genutzten Wiesen, Säumen oder Brachen. Sie bieten Schutz vor Fressfeinden, Platz für die Fortpflanzung und Aufzucht der Jungtiere oder zur Überwinterung. Auch im intensiv genutzten Kulturland können sie Trittsteine für verschiedene Tierarten bilden und die Vernetzung mit grösseren Lebensräumen fördern. Hochspannungsleitungen durchziehen die Landschaft über weite Distanzen. Die Flächen unter den grossen Masten bieten eine gute Gelegenheit, um mit geeigneten Kleinstrukturen zu dieser Vernetzung beizutragen.

Welche Kleinstrukturen eignen sich unter Freileitungsmasten?

Um den sicheren Betrieb und Unterhalt der Masten zu gewährleisten, sind bei der Erstellung der Kleinstrukturen die Weisungen von Swissgrid zu beachten (siehe Hinweis-Box unten).

Geeignete Kleinstrukturen sind unter anderem:

  • Stein-, Ast- oder Sandhaufen
  • Nisthilfen für Wildbienen
  • Holzbeigen
  • Offener Boden
  • Flache Tümpel mit Folie

Ungeeignete Kleinstrukturen sind:

  • Gebüschgruppen, wenn sie dornentragend oder schnellwüchsig sind
  • Kopfweiden, da sie zu hoch werden
  • Wannen oder Abdeckungen aus Metall
  • Steinkörbe/Gabionen (wegen Metallgitter)

Umsetzung im Programm Labiola

Kleinstrukturen unter Freileitungsmasten können in die Bewirtschaftungsvereinbarung aufgenommen und zur Erfüllung der gesamtbetrieblichen Anforderungen angerechnet werden. Idealerweise erfolgt dies im Rahmen der Erneuerung der Bewirtschaftungsvereinbarung. Denn Kleinstrukturen entfalten ihre beste Wirkung im Verbund mit anderen Biodiversitätsförderflächen wie artenreichen Wiesen, Weiden, Brachen oder Säumen. Sie liegen optimalerweise an ungestörten Lagen, also nicht entlang vielbefahrener Strassen oder in der Nähe von Siedlungen.

Welche Freileitungsmasten eignen sich für Labiola-Kleinstrukturen?

Die Abstände zwischen den Sockeln müssen genügend gross sein, um die Mindestmasse der jeweiligen Labiola Kleinstruktur Labiola Merkblatt Kleinstrukturen (PDF, 3,9 MB) einhalten zu können und die Sicherheitsabstände zu den Sockeln nicht zu unterschreiten (siehe Weisungen Swissgrid unten in der Hinweis-Box). Abspannmasten haben oft eine breitere Mastgrundfläche als Tragmasten und eignen sich deshalb besser für die Erstellung von Kleinstrukturen. Bei kleineren Masten kann allenfalls eine Anlage seitlich des Mastens in Betracht gezogen werden.

Planung und Abstimmung mit Swissgrid

Bei der Planung einer Kleinstruktur unter einem Freileitungsmasten unterstützt Sie die für Sie zuständige Beratungsperson beim Büro Agrofutura AG. Sie meldet die Kleinstruktur in der geplanten Form an Swissgrid und stellt den Kontakt zum zuständigen Anlageverantwortlichen her. Dieser ist verantwortlich für die Instandhaltung des Mastens und führt die Sicherheitsinstruktion vor Ort durch. Dabei können die letzten Details zur Anlage besprochen werden.

Bei der Planung und Anlage von Kleinstrukturen sind grundsätzlich folgende Punkte zu beachten:

  • Swissgrid hat jederzeit freien Zugang zu den Masten.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m von der Kleinstruktur (ohne Saum) zum äusseren Rand der Sockel und zu den Diagonalverstrebungen ist einzuhalten.
  • Die Kleinstruktur/Bepflanzung darf nicht höher als 1,5 m sein.
  • Bepflanzungen dürfen mit dornenlosen Sträuchern erfolgen.
  • Die Anordnung und Tiefenlage der Fundamente und der Mast-Erdung sind zu beachten (zum Beispiel bei Einsenkungen von Steinhaufen oder Tümpeln).
  • Elemente aus Metall (Wannen, Abdeckungen etc.) sind verboten.