Anweisung für die Anlage von Kleinstrukturen unter Freileitungsmasten
Die Anlage einer Kleinstruktur ist bewilligungspflichtig und muss vorgängig mit dem zuständigen Anlageverantwortlichen von Swissgrid abgesprochen werden. Im Programm Labiola übernimmt diese Aufgabe die für Sie zuständige Beratungsperson beim Büro Agrofutura AG.