Vereinbarungstypen
Für die Umsetzung der Bewirtschaftungsvereinbarungen im Labiola-Teilbereich Biodiversität stehen drei Vereinbarungstypen zur Auswahl: Gesamtbetriebsvereinbarung, Einzelflächenvereinbarung und Pflegevereinbarung.
In die Bewirtschaftungsvereinbarungen werden nur Flächen aufgenommen, die sich im Eigentum der Bewirtschafterin beziehungsweise des Bewirtschafters befinden oder für welche ein Pachtvertrag besteht. Die Selbstbewirtschaftung wird grundsätzlich vorausgesetzt.
Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV)
Gesamtbetriebsvereinbarungen sind das Kerninstrument für die Umsetzung von Vernetzungsprojekten. Unter der Berücksichtigung der betrieblichen Voraussetzungen wird eine Optimierung der Biodiversitätsförderflächen angestrebt. Für eine Gesamtbetriebsvereinbarung müssen neben den grundlegenden Bedingungen folgende gesamtbetrieblichen Anforderungen erfüllt werden:
- Vereinbarungsflächen der GBV umfassen mindestens 7 Prozent der massgeblichen LN
- Strukturelemente der GBV machen mindestens 1 Prozent der massgeblichen LN aus
- GBV schliesst mindestens 3 Kleinstrukturen ein
Einzelflächenvereinbarung (EFV)
In Einzelflächenvereinbarungen werden Flächen in naturschutzbiologisch sehr wertvollen Biotopen aufgenommen, mit dem Ziel, diese zu erhalten. Sehr wertvolle Biotope sind hauptsächlich Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung. EV werden mit Landwirtinnen und Landwirten abgeschlossen, die keine betriebliche Optimierung der Biodiversitätsförderfläche anstreben. Für diesen Vereinbarungstyp steht nur eine eingeschränkte Auswahl von Objekttypen zur Verfügung.
Pflegevereinbarung (PV)
Pflegevereinbarungen werden mit Bewirtschaftenden abgeschlossen, die gemäss Direktzahlungsverordnung DZV (SR 910.13) nicht beitragsberechtigt sind, aber naturschutzbiologisch sehr wertvolle Flächen bewirtschaften. Bei diesem Vereinbarungstyp stehen nur die qualitativ hochwertigsten Objekttypen zur Auswahl. Es gelten eigene Beitragsansätze. Gesamtbetriebliche Anforderungen werden keine gestellt.
Biodiversitätsförderflächen ohne Bewirtschaftungsvereinbarung
Die Deklaration von Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe I und IIist im Rahmen der Betriebststrukturdatenerhebung mittels Attestbescheinigung auch ohne Labiola-Bewirtschaftungsvereinbarung möglich. Für Vernetzungsbeiträge hingegen ist eine Bewirtschaftungsvereinbarung im Labiola-Teilbereich Biodiversität Voraussetzung.