Häusliches Abwasser
Häusliches Abwasser wird im Siedlungsgebiet in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation geleitet. Im ländlichen Raum kommen andere Abwasserreinigungssysteme zum Zug. Unter gewissen Umständen dürfen Landwirtschaftsbetriebe das häusliche Abwasser ihrer Liegenschaft zusammen mit Gülle landwirtschaftlich verwerten.
Bereich ausserhalb der öffentlichen Kanalisation
Ausserhalb des Bereichs der öffentlichen Kanalisation wird das Abwasser gemäss dem Stand der Technik entsorgt. Im Kanton Aargau sind folgende Entsorgungswege möglich:
- Reinigung in einer Kleinkläranlage (KLARA)
- Lagerung in abflussloser Grube, Entsorgung des Grubeninhalts in der nächstgelegenen öffentlichen Abwasserreinigungsanlage (ARA)
- Landwirtschaftliche Verwertung. Häusliches Abwasser wird mit mindestens 25 Prozent Gülle vermischt und zusammen mit der Gülle auf die Felder gebracht.
Baubewilligungen für Neu- und Umbauten dürfen nur erteilt werden, wenn die korrekte Abwasserentsorgung gewährleistet ist.
Landwirtschaftliche Verwertung von häuslichem Abwasser
Zur landwirtschaftlichen Verwertung von häuslichem Abwasser müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Landwirtschaftsbetrieb liegt ausserhalb der Bauzone.
- Der Anteil unverdünnter Gülle beträgt mindestens 25 Prozent der gesamten Güllemenge (liegt der Betrieb im Bereich der Kanalisation, muss Gülle von mindestens acht Grossvieheinheiten Rindvieh oder Schweinen anfallen).
- Es bestehen genügend Güllelager und diese befinden sich in einem funktionstüchtigen Zustand.
- Das Gebäude mit Abwasseranfall wird vom Landwirtschaftsbetrieb genutzt.
Wird der Landwirtschaftsbetrieb verpachtet, können die häuslichen Abwässer landwirtschaftlich verwertet werden, wenn am Standort des Wohnhauses weiterhin Tiere gehalten werden und mindestens 25 Prozent unverdünnte Gülle anfallen.
Kosten
Die Kosten für den Abtransport von häuslichem Abwasser in die ARA oder der Bau und Unterhalt einer KLARA sind erheblich. Sogar die Kosten für den landwirtschaftlichen Austrag übersteigen diejenigen der Abwassergebühren. Daher ist die kanalisationstechnische Erschliessung langfristig gesehen oft die billigste Variante. Landwirtschaft Aargau empfiehlt, unabhängige Offerten einzuholen. Im Kanton Aargau wird für eine erste Einschätzung der vom VSA vorgeschlagene Richtwert von 8‘400 Franken pro Einwohnergleichwert angewendet.
- Informationsblatt Beurteilung der Kanalisationsanschlusspflicht für Landwirtschaftsbetriebe (PDF, 2 Seiten, 117 KB)
- Abnahmevertrag für häusliches Abwasser zur Entsorgung in einer zentralen ARA (PDF, 1 Seite, 21 KB)
- Abnahmevertrag für häusliches Abwasser zur landwirtschaftlichen Verwertung (PDF, 1 Seite, 21 KB)
- Merkblatt Entsorgung von Rückständen aus dezentralen Abwasseranlagen (PDF, 2 Seiten, 161 KB)