Finanzierungsmodell
Landwirtschaftliche Bodenverbesserungsprojekte sind auch in der Neuen Agrarpolitik als Verbundaufgabe von Bund, Kanton, Gemeinden sowie von Grundeigentümerinnen und -eigentümern ausgestaltet.
Die Gemeinden geben in der Regel den Anstoss für die Inangriffnahme von multifunktionalen Unternehmen; sie sind federführend bei der ersten Planungsstufe und begleiten das Projekt während der gesamten Dauer.
Bundesmittel fliessen nur dann, wenn auch der Kanton Beiträge an Bodenverbesserungsprojekte zusichert.
Finanzierungsschlüssel
Bei multifunktionalen gemeinschaftlichen Bodenverbesserungsprojekten ist im Mittel folgender Kostenteiler vorgesehen:
- Bund 34 Prozent
- Kanton 34 Prozent
- Gemeinden 20 Prozent
- Grundeigentümer 12 Prozent
Bei nicht unter dem Begriff "multifunktionale gemeinschaftliche Bodenverbesserungsprojekte" laufenden Werken wie Flurwegerneuerungen, Wiederherstellung nach Unwetterschäden, Wiederinstandstellungen oder Erneuerungen von landwirtschaftlichen Infrastrukturen präsentiert sich der Finanzierungsschlüssel in der Regel wie folgt:
- Bund 25 Prozent
- Kanton 25 Prozent
- Gemeinde/Grundeigentümer 50 Prozent