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Bodenverbesserungen

Pachtlandarrondierungen

Mit Pachtlandarrondierungen soll das Pachtland den einzelnen Landwirtschaftsbetrieben optimal zugeordnet werden.

Pachtlandarrondierungen werden im Rahmen von Gesamtmeliorationen als Ergänzung zur Arrondierung der Eigentumsparzellen auf freiwilliger Basis durchgeführt. Sie können auch auf rein privater Basis erfolgen.

Das kantonale Landwirtschaftsgesetz sieht die Durchführung von Pachtlandarrondierungen vor. Ausschlaggebend kann eine Vereinbarung der Beteiligten sein oder der Beschluss einer nach Art. 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zustande gekommenen Mehrheit von Grundeigentümern. Dies kann im Rahmen von Gesamtmeliorationen oder unabhängig davon geschehen.

Planausschnitt einer Pachtllandarrondierung