Tiefbauten/Bewässerungsanlagen
Zu den Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft gehören auch die Bereiche "ländlicher Tiefbau" und "Bewässerungsanlagen". An gemeinschaftliche Bewässerungsanlagen können auch Beiträge von Bund und Kanton gesprochen werden.
Ländlicher Tiefbau
Dazu zählen sämtliche Massnahmen des ländlichen Tiefbaus wie die Erneuerung bzw. die Neuanlage von Flur- und Waldwegen, die Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes (Rekonstruktion/Erneuerung von landwirtschaftlichen Entwässerungsanlagen), die Wasserversorgung für Aussenhöfe sowie die Wiederherstellung von Bodenverbesserungsanlagen nach eingetretenen Unwetterschäden.
Bewässerungsanlagen
An gemeinschaftliche Bewässerungsanlagen können Beiträge von Bund und Kanton (je rund 25 Prozent der beitragsberechtigten Kosten) sowie zinslose Investitionskredite gewährt werden. Unterstützt werden ortsfeste Anlagen wie Wasserfassungen, Pumpstationen, Steuerungsanlagen und Hauptleitungen. Nicht beitragsberechtigt sind bewegliche Teile wie Regler und Haspel.
Für einzelbetriebliche Projekte können zinslose Darlehen aus dem kantonalen Agrarfonds gewährt werden.