Werterhaltung und Wiederherstellung nach Unwetterschäden
Der Kanton Aargau unterstützt Strukturverbesserungsmassnahmen, welche auf die Werterhaltung abzielen. Auch für periodische Wiederinstandstellungen und Sanierungsprojekte nach Unwetterschäden können Beiträge von Bund und Kanton geleistet werden.
Werterhaltung
Im letzten Jahrhundert wurden im Kanton Aargau zahlreiche Bodenverbesserungsprojekte, vorab Güterregulierungen, ausgeführt. Ihr baulicher Wert liegt zwischen 400 und 500 Millionen Franken. In Zukunft erlangt die Werterhaltung dieser Anlagen zunehmend an Bedeutung.
Periodische Wiederinstandstellung
Gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz und die Strukturverbesserungsverordnung leistet der Bund Beiträge für die periodische Wiederinstandstellung (PWI) von Bodenverbesserungsanlagen bzw. landwirtschaftlichen Infrastrukturen wie Güterwege sowie Entwässerungsanlagen.
Wiederherstellung nach Unwetterschäden
Nach Zerstörung durch Elementarereignisse, grössere Terrainrutschungen oder Sackungen werden die Anlagen wieder ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung zugeführt. Diese Massnahmen gehen über den laufenden Unterhalt hinaus und erfordern den Einsatz von Baumaschinen und schweren Geräten. Bund und Kanton leisten für solche Sanierungsprojekte Beiträge.
Der Elementarschädenfonds kann für nicht versicherbare Elementarschäden ebenfalls Beiträge leisten. Landwirtschaft Aargau stellt die Koordination bezüglich dem Schweizerischen Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden (Elementarschädenfonds) zwischen den Gemeinden/Privaten und der Geschäftsstelle in Bern sicher.